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Startberechtigung bei der DVM

Gemäß Ziffer 8.1 der Spielordnung mitsamt Ausführungsbestimmungen (AB) kann die Startberechtigung zur DVM auf zwei Wege erlangt werden (zur Teilnahmeberechtigung siehe 1.4 und 1.5):

  1. durch DSB-aktive Mitgliedschaft im Verein zum 15. Juli des Vorjahres der DVM,
  2. durch DSB-aktive Mitgliedschaft im Verein ab einem späteren Zeitpunkt und eine Ausnahmespielgenehmigung, die auf begründeten Antrag vom Spielausschuss (spielausschuss@deutsche-schachjugend.de) vergeben wird.

In zweiten Fall wird die Genehmigung in jedem Fall erteilt, falls der wechselnde Spieler für seinen alten Verein in keiner Altersklasse im Qualifikationszyklus der laufenden Saison eingesetzt wurde und der Wechsel vor dem 15. Januar des Jahres der DVM stattgefunden hat. Auch in diesem Fall ist der Form halber ein Antrag zu stellen.

Durch die Ausnahmespielgenehmigungen kann der für einige Altersklassen bzw. Regionalgruppen verhältnismäßig frühe Stichtag abgefedert werden. Es wird zudem verhindert, dass Kinder und Jugendliche nach einem Umzug, aufgrund von Streitigkeiten im (alten) Verein oder schlicht durch Versäumnisse in der Mitgliederverwaltung für längere Zeit vom Jugendmannschaftsspielbetrieb ausgeschlossen und somit demotiviert werden.

In keinem Fall wird eine Ausnahmespielgenehmigung erteilt, falls der betreffende Spieler für seinen alten Verein schon mehrere Spiele im Qualifikationszyklus der laufenden Saison absolviert hat und absehbar ist, dass das Team sich nicht zur DVM qualifizieren wird.

Erteilte Ausnahmespielgenehmigungen zur DVM 2023

In Klammern ist zudem der aufnehmende Verein sowie eine kurze Begründung, falls der Wechsel nicht unter den oben geschilderten Umständen durchgeführt wurde, aufgeführt.

  • Ben Beduschi (Jg. 2007, Barnimer SF im SV Stahl Finow)
  • Johann Rabus (Jg. 2011, TSG Oberschöneweide)
  • Jarne Ruddat (Jg. 2009, TSG Oberschöneweide)
  • Alice Dodul (Jg. 2010, Barnimer SF im SV Stahl Finow)
  • Levi Malinowsky (Jg. 2010, Lübecker SV von 1873, mehrmonatiger Konflikt mit altem Verein, Wechsel mehr als ein Jahr vor der DVM 2023)
  • Arthur Dodul (Jg. 2011, Barnimer SF im SV Stahl Finow)
  • Ronson Berndt (Jg. 2012, SC Borussia Lichtenberg, Wechsel vor Beginn des Qualifikationszyklus der relevanten Altersklassen, ca. einjährige Bindung an den Verein)
  • Justin Michael Fadeev (Jg. 2013, Barnimer SF im SV Stahl Finow)
  • Sam Mohebbi (Jg. 2009, Wechsel mehr als ein Jahr vor der DVM 2023, nur eine nicht-DWZ-gewertete Partie für den alten Verein)

Veröffentlicht jeweils am 23. September 2023 bzw. 30. September (Rabus) bzw. 8. Oktober (Mohebbi).

Erteilte Ausnahmespielgenehmigungen zur DVM 2024

In Klammern ist zudem der aufnehmende Verein sowie eine kurze Begründung, falls der Wechsel nicht unter den oben geschilderten Umständen durchgeführt wurde, aufgeführt.

  • Pavel Mimkes (Jg. 2004, TSG Oberschöneweide)
  • Arne Kaplan (Jg. 2010, Barnimer SF im SV Stahl Finow)
  • Max Leonhardt (Jg. 2012, Barnimer SF im SV Stahl Finow)
  • Maha Ali (Jg. 2012, SC Kreuzberg)
  • Sara Ali (Jg. 2008, SC Kreuzberg)

Veröffentlicht jeweils am 23. September 2023 (Mimkes, Kaplan), 16. Oktober 2023 (Leonhardt) bzw. 21. November 2023 (Ali).

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidungen ist gemäß § 10 der Rechts- und Verfahrensordnung Protest möglich. Er ist innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe der jeweiligen Entscheidung schriftlich mit Begründung an die Vorsitzende des Schiedsgerichts, Frau Ulrike Schlüter, Wielandstraße 29, 27753 Delmenhorst, Tel. 0176 / 56599822, uschlueter@freenet.de, zu richten. Die Protestgebühr beträgt 150 Euro und ist mit Einlegung des Protestes auf das Konto der DSJ (IBAN: DE24 1005 0000 0191 0318 10, Landesbank Berlin) zu überweisen. Dem Protest ist ein Überweisungsnachweis beizufügen. Die Protestgebühr muss spätestens drei Tage nach Ablauf der Protestfrist dem Konto der DSJ gutgeschrieben werden.