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Fragen und Antworten

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Warum soll die DSJ innerhalb des DSB ein eingetragener Verein werden?

Bisher ist die DSJ eine eigenständige Vereinigung innerhalb des DSB. Die bisherige Struktur hat drei gravierende Schwächen:

  1. Die Haftung. Der DSB hat ein Haftungsrisiko für die Aktivitäten der DSJ, kann und soll aber nur begrenzt hierauf Einfluss nehmen. Außerdem haften die Handelnden in der DSJ persönlich, wenn sie Verträge unterzeichnen. Die Deutsche Einzelmeisterschaft (DEM) hat ein Volumen von 500.000 EUR pro Jahr, das birgt ein erhebliches Risiko.
  2. Das Steuerrecht. DSB und DSJ werden steuerlich als eine Einheit behandelt. Auch hier hat der DSB ein Haftungsrisiko, obwohl er auf die DSJ-Finanzen kaum Einfluss nehmen kann und soll.
  3. Die Personalverantwortung. Für die DSJ sind drei hauptamtliche Mitarbeiter/innen vorgesehen. Deren Tätigkeit kann die DSJ inhaltlich selbst bestimmen (sogenannte Fachaufsicht). Der DSB ist aber der rechtliche Arbeitgeber und führt die sogenannte Dienstaufsicht. Die getrennte Fach- und Dienstaufsicht führt zu Reibungsverlusten.

Die Eintragung der DSJ als e.V. würde all diese Schwierigkeiten lösen, denn dann würde nur die DSJ als Verein haften, sie wäre steuerlich eigenständig und auch selbst Arbeitgeberin.


Löst sich die DSJ als e.V. vom DSB?

Nein. Die DSJ bleibt weiterhin der Jugendverband des DSB. Durch die Umgründung in einen e.V. ändert sich lediglich der „rechtliche Unterbau“.


Ändert sich etwas am bestehenden Angebot?

Nein. Die Gründung der DSJ als e.V. hat prinzipiell keine Auswirkungen auf die inhaltliche Arbeit und damit auf die Angebote der DSJ. Diese werden weiterhin auf Vorschlag des Vorstandes von der Jugendversammlung der DSJ festgelegt.


Was ändert sich für die Landesschachjugenden und Landesverbände, wenn die DSJ ein e.V. wird?

Praktisch nichts. Wie bisher bleibt die Jugendversammlung das oberste Organ der DSJ, in dem die Delegierten aus den Landesschachjugenden vertreten sind. Die Landesschachjugenden müssen auch nicht selbst ein e.V. werden, sondern können innerhalb ihrer Landesverbände organisiert bleiben wie bisher. Auch die Beiträge, die die Landesverbände an die Bundesebene zahlen, ändern sich nicht.


Was ändert sich für Vereine und Vereinsspieler/innen?

Nichts, die Umgründung der DSJ als e.V. hat keinerlei Auswirkungen auf die Vereine oder gar auf die einzelnen Mitglieder. Die Vereine und ihre Mitglieder können uneingeschränkt weiter das umfangreiche Angebot der DSJ nutzen.

Wie finanziert sich die DSJ als e.V.?

Die Finanzierung der DSJ ruht derzeit im Wesentlichen auf drei Säulen:

  1. Zuschuss des DSB
  2. Projektförderung durch die Deutsche Sportjugend
  3. Eigene Einnahmen (Teilnehmerbeiträge und – in geringem Umfang – Einnahmen aus Verkauf).

In Zukunft soll die erste Säule verändert werden:

Die DSJ soll einen Teil aus dem Beitragsaufkommen erhalten, den die Landesverbände an die Bundesebene zahlen. Daneben soll es weiterhin Mittel aus dem DSB-Haushalt für die DSJ geben. Über die Höhe berät alle zwei Jahre der DSB-Bundeskongress. Die DSJ muss dem DSB jährlich nachweisen, wie sie die Mittel eingesetzt hat.


Kann die DSJ eigene Beiträge erheben?

Ja. Es ist im Entwurf vorgesehen, dass die DSJ selbst Beiträge von den Landesverbänden erheben kann. Der DSB muss jeder Erhöhung der Beiträge aber zustimmen. Außerdem wird der DSJ-Beitrag auf den DSB-Beitrag angerechnet. Ohne Zustimmung der Länder ändert sich also nichts. Wie bisher bekommen die Landesverbände auch nur eine eine Beitragsrechnung vom DSB; dort wird in Zukunft der DSJ-Anteil mit ausgewiesen.


Erhält die DSJ weiter Zuschüsse der Deutschen Sportjugend?

Ja. Die DSJ als e.V. bleibt der Jugendverband des DSB. Vermittelt durch den DSB ist sie daher auch dem Deutschen Olympischen Sportbund angeschlossen und damit ebenfalls der der Deutschen Sportjugend. Die DSJ kann so weiter Mittel für Projekte beziehen und Personalkostenzuschüsse erhalten.


Ist die DSJ als e.V. gemeinnützig?

Ja. Damit gehen viele Vorteile einher. Zum Beispiel kann die DSJ Spenden entgegennehmen und dafür Spendenbescheinigungen ausstellen. Umgekehrt muss die DSJ aber auch besondere Auflagen erfüllen und darf ihre finanziellen Mittel nur für gemeinnützige Zwecke (Jugendsport und Bildungsarbeit) einsetzen.


Wird die DSJ eine eigene Geschäftsstelle unterhalten?

Nach derzeitigem Planungsstand ja. Es ist der ausdrückliche Wunsch des DSB, dass die Geschäftsstellen getrennt werden. Die DSJ muss dies akzeptieren. Sie sieht aber die Perspektive, dass die Geschäftsstellen mittelfristig wieder zusammengeführt werden.


Entstehen durch die Umgründung der DSJ Mehrkosten?

Ja, aber in überschaubarem Umfang. Die Kosten kommen im Wesentlichen dadurch zustande, dass nach derzeitiger Planung die DSJ eine eigene Geschäftsstelle unterhalten muss. Die Kosten belaufen sich dafür auf schätzungsweise 18.000 Euro im Jahr (zum Vergleich: Der DSB hat bisher im Jahr Ausgaben von etwa 1.400.000 Euro, die DSJ von etwa 800.000 Euro).


Kommen zusätzliche Kosten auf die Landesverbände, Vereine oder die einzelnen Mitglieder zu?

Nein. Die Beiträge, die die Landesverbände für ihre einzelnen Mitglieder an die Bundesebene zahlen, bleiben unverändert. Die überschaubaren Mehrkosten tragen DSB und DSJ aus ihren Haushalten.


Wird sich die Personalausstattung ändern?

Nein. Die DSJ hat bisher eine Stelle für einen Geschäftsführer und zwei halbe Stellen zur Sachbearbeitung (administrative und sportfachliche Themen). Die Geschäftsführer- und eine Sachbearbeitungsstelle sind mit 50 % aus Zuschüssen der Deutschen Sportjugend gefördert. Daran und auch an den Gehältern soll sich nichts ändern.


Wird sich das Personal ändern?

Das ist nicht geplant. Die bisherigen hauptamtlichen Mitarbeiter/innen sollen übernommen werden.

Der bisherige Geschäftsführer Jörg Schulz wird spätestens Ende 2023 in Ruhestand gehen. Die DSJ arbeitet bereits jetzt an einem Personalkonzept 2030 und wird sich in diesem Rahmen auch rechtzeitig um die Nachfolge samt Einarbeitungszeit bemühen. Das Know-How von Jörg Schulz (Erfahrung und Vernetzung) möchte sie dabei gern erhalten.


Welche neuen Aufgaben kommen auf die DSJ als e.V. zu?

Die DSJ als e.V. muss regelmäßig die Gemeinnützigkeit ihrer Arbeit überprüfen lassen. Sie muss eine eigene Steuererklärung abgeben. Sie erhält die komplette Zuständigkeit und Verantwortung über die hauptamtlichen Mitarbeitenden. Dazu kommt ggf. der Betrieb einer eigenen DSJ-Geschäftsstelle. Der zusätzliche Aufwand hält sich in Grenzen und kann mit der bisherigen personellen Ausstattung gut bewältigt werden.

Werden DSJ-Themen in Zukunft im DSB noch eine Rolle spielen?

Ja. Es wird weiterhin viele inhaltliche Überschneidungen geben, die nur gemeinsam sinnvoll zu bearbeiten sind, zum Beispiel in den Bereichen Leistungsschach oder Ausbildung. Die DSJ will an den gemeinsamen Veranstaltungen festhalten (zum Beispiel Bundesvereinskonferenz, Schachtour, Mädchen- und Frauenschachkongress, gemeinsame Wettbewerbe wie Qualitätssiegel oder auch Spieler und Trainer des Jahres).


Wie arbeitet die DSJ in Zukunft mit dem DSB zusammen?

Die DSJ möchte mit dem DSB weiterhin eng zusammenarbeiten – sogar enger als bisher: Die DSJ soll künftig auch in der Bundesspiel- und der Frauenschach-Kommission des DSB vertreten sein. Schon jetzt ist sie in den DSB-Kommissionen Ausbildung, Leistungssport, Breiten- und Freizeitsport sowie Wertungen vertreten. Dass die DSJ in diesen Kommissionen (auch) künftig mitarbeiten soll, entspricht dem ausdrücklichen Votum der Kommissionsvorsitzenden. Daneben ist angedacht, eine neue gemeinsame Kommission DSB/DSJ einzuführen, die die gemeinsame Verbandsentwicklung koordinieren soll.


Warum wirbt die DSJ dafür, auch für Jugendliche bis 27 Jahre zuständig sein?

Die DSJ hält es für wichtig, den Wechsel von der Jugend in den Erwachsenenbereich stärker als bisher in den Blick zu nehmen. Denn in genau diesem Bereich gehen derzeit die meisten Mitglieder für das Schach verloren. Dies betrifft sowohl die Bereiche „Aktiver Schachsport“ als auch das Ehrenamt. Die DSJ hält es für wichtig, Übergangsangebote zu schaffen und auszubauen. Dazu gehören Projekte wie die Deutschen Juniorenmeisterschaft (U25-Open), aber auch Angebote im Hochschulbereich. Die DSJ bietet an, hier stärkere Impulse zu setzen.  

Die Altersgrenze U27 hat auch einen rechtlichen Hintergrund. Die Förderung der DSJ-Projekte durch die Deutsche Sportjugend ist bis zur Altersgrenze U27 möglich; dies ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB Acht) verankert.

Der große Schwerpunkt würde zunächst weiterhin im Kinder- und Jugendbereich bis 20 Jahre liegen. Nach und nach würde die DSJ prüfen, ob sie ihre Angebote auf die Altersgruppe U27 erweitern oder neue Angebote schaffen kann.


Wer ist für Schulschach zuständig?

Der Bereich Schulschach bleibt bei der DSJ angesiedelt. Sie wird im Rahmen der gemeinsamen Verbandsentwicklung auch den DSB einbeziehen und auch weiterhin eng mit der Deutschen Schulschachstiftung zusammenarbeiten.


Wer ist für den Leistungssport zuständig?

Der Bereich Leistungssport bleibt beim DSB angesiedelt. Die DSJ bleibt wie bisher in der Kommission Leistungssport des DSB vertreten. Die Zusammenarbeit zwischen dem DSB-Leistungssportreferenten und dem Beauftragten für Leistungssport der DSJ ist eng und vertrauensvoll, daran wird sich nichts ändern.