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| Spielbetrieb

Neues aus dem Spielbetrieb - 29.08.2009

Offene DVM U20w, gelockertes Gastspiel, neue Bedenkzeiten, Engagement gegen Doping, verpflichtende Unterkunft bei Meisterschaften - auf der Jugendversammlung der DSJ im März in Passau haben die Delegierten eine Reihe von zum Teil weitreichenden Änderungen beschlossen. Wir nutzen die Sommerpause, um die Änderungen im Einzelnen vorzustellen.

 

Nach längerer Diskussion haben sich die Delegierten entschieden, das Teilnehmerfeld der U20w zu öffnen. Damit reagiert die DSJ auf die jahrelang schleppende Beteiligung auf den Landes- und Regionalmeisterschaften, die häufig nicht oder nur mit sehr geringer Beteiligung stattfinden, was auf die wenigen engagierten Mannschaften frustrierend wirkt. Die DVM U20w leidet unter dem Trend der schwindenden Frauenquote, die von noch nahezu 50 % im Grundschulalter auf weniger als 5 % bei den Erwachsenen zurückgeht.

Mit der Öffnung erhofft sich die DSJ, dass die Teilnehmerzahlen steigen und das Turnier so wieder attraktiver wird. Der Modus wird bereits in diesem Jahr zur DVM 2009 in Chemnitz (in einer Gemeinschaftsausrichtung mit der U20) umgesetzt. Ob die Entscheidung von Erfolg gekrönt ist, wird sich erst mittelfristig zeigen.

Daneben hat die DSJ beschlossen, das Gastspielrecht, das in der U20w und U14w besteht, zu lockern. Bisher konnten nur Spielerinnen aus einem Verein des eigenen Landesverbands eine Mannschaft unterstützen; diese Beschränkung ist nun aufgehoben. Profitieren dürften vor allem die bisher benachteiligten kleinen Landesverbände. Die genauen Voraussetzungen des Gastspiels sind in der Spielordnung unter 11.2 zu finden.

 

Die Jugendversammlung folgt dem Trend, vom klassischen Bedenkzeitmodus - bisher 2 Stunden für 40 Züge und eine halbe Stunde für den Rest der Partie - auf den Fischermodus zu wechseln. So ist es international üblich und bei vielen nationalen Meisterschaften und Turnieren, etwa dem Ramada-Cup bereits Gang und Gebe. Im neuen Modus erhalten die Spieler nun eine Grundbedenkzeit von 90 Minuten für 40 Züge und eine halbe Stunde für den Rest der Partie, außerdem 30 Sekunden Aufschlag pro Zug. Damit entfällt die Phase des der absoluten Zeitnot ("sudden death") und macht auch Entscheidungen auf Remisreklamationen nach dem berüchtigten Art. 10.2 der Fide-Regeln überflüssig. Die Qualität der Schachpartien wird dadurch steigen.

Auf der Deutschen Einzelmeisterschaft (DEM) 2009 fand der neue Modus bereits Anwendung und führte zu den erwarteten Entlastungen. In den Alterklassen U10/U12 ist die Bedenkzeit, wie beim alten Modus, leicht verkürzt. Die Jugendversammlung hatte einen Modus von 60min+30sec/40 Züge und 30min+30sec/Rest der Partie beschlossen. Nach den Beobachtungen und Gesprächen mit Betreuern und Trainern auf der DEM, dass die erste Periode durch die Umstellung eine unbeabsichtigt starke Verkürzung erlitten hat, hat der Arbeitskreis Spielbetrieb nun den Modus geringfügig angepasst:

Ab sofort spielen die Kinder bei der DEM U10/U12 und bei der DVM U12 mit einer Bedenkzeit von 75min+30sec/40 Züge und 15min+30sec/Rest der Partie. In der Summe bleibt die Bedenkzeit gleich, sodass der Zeitplan nicht gefährdet ist. Da der Großteil der Partien innerhalb der ersten Zeitperiode ändert, profitieren die Mehrheit der Spieler von der zusätzlichen Zeit für die ersten 40 Züge.

 

Bei jeder Meisterschaft, die die DSJ veranstaltet, muss sie mit Spielsaal und Unterkünfte bereitstellen. Ersterer ist häufig nur dann günstig zu erhalten, wenn dem Hotelbetreiber im Gegenzug eine gewisse Anzahl Übernachtungen garantiert wird. Im Sinne einer kostengünstigen Meisterschaft ist es also erstrebenswert, dass der DSJ (oder ein von ihr beauftragter Ausrichter) eine gewisse Verhandlungsmasse zur Verfügung steht.

Um der DSJ und ihren Ausrichtern sicherzustellen, dass diese Position nicht durch "Rosinenpickermentalität" - schöne kostenlose Spielsäle einerseits, günstige auswärtige Unterkunft andererseits - gefährdet ist, hat die Jugendversammlung beschlossen, dass der DSJ-Vorstand eine bestimmte Unterkunft für die Teilnehmer verpflichtend machen und ggf. die Startberechtigung davon abhängig machen kann. Die Regelung ist moderat gestaltet, statuiert diese Pflicht etwa nur für 85 % der jeweiligen Delegation und enthält Befreiungsmöglichkeiten "insbesondere aus Gründen der Gesundheit, besonderer Betreuungserfordernisse, sozialer und finanzieller und regionaler Aspekte".

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