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Das Schiedsgericht

Das Schiedsgericht besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern, die für die Dauer von vier Jahren gewählt werden. Die Jugendversammlung wählt außerdem einen stellvertretenden Vorsitzenden und zwei stellvertretende Beisitzer. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter müssen die Befähigung zum Richteramt haben.

Das Schiedsgericht entscheidet auf Antrag in folgenden Fällen:

  1. auf Protest gegen Geldbußen und Sperren,
  2. auf Protest gegen alle Maßnahmen und Entscheidungen im Bereich des Spielbetriebs, soweit nicht das Turnierschiedsgericht zuständig ist,
  3. auf Protest gegen sonstige Maßnahmen und Entscheidungen der Gremien und der Funktionsträger der DSJ, sofern dadurch unmittelbar in Rechtspositionen Dritter eingegriffen wurde.

Alles weitere ist in der Rechts- und Verfahrensordnung geregelt.

Personelle Zusammensetzung (2023-2026)

  • Ulrike Schlüter (Vorsitzende)
  • Olaf Sill (Beisitzer)
  • Ashley Roberts (Beisitzerin)

Die Vorsitzende ist unter den folgenden Kontaktdaten zu erreichen:

Es gibt momentan keine Stellvertretung der Vorsitzenden. Die stellvertretenden Beisitzer sind Nicole Manusina und Ludwig Peetz.