Grundsätzlich kann sich jeder Verein bewerben, der folgende Mindestanforderungen erfüllt:
| Kriterium |
Nachweis |
Punkte |
|
| 1 |
10 % der Mitglieder sind weiblich, bzw. mindestens 10 Mädchen werden als aktive Mitglieder geführt * |
Mitgliederliste |
3 |
| 2 |
Frauen in Vorstandsfunktionen * |
Vorlage der Vorstandsliste |
1 – 3 |
| 3 |
weibliche Lizenzträger und/oder weibliche Bezugspersonen im Verein |
schriftliche Dokumentation |
1 – 3 |
| 4 |
quantitativ und qualitativ stark geprägter Spielbetrieb für Mädchen und Frauen |
schriftliche Dokumentation |
1 – 3 |
| 5 |
Trainings- und Fortbildungsmaßnahmen |
schriftliche Dokumentation |
1 – 3 |
| 6 |
mädchen- und frauenspezifische Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung und –haltung |
schriftliche Dokumentation |
1 – 3 |
| 7 |
Besondere Turnierangebote |
schriftliche Dokumentation |
1 – 3 |
| 8 |
Besondere weitere Aktivitäten |
schriftliche Dokumentation |
1 – 3 |
* Bei diesen Kriterien handelt es sich um Grundbedingungen, die zur Verleihung des Qualitätssiegels unbedingt erfüllt sein müssen. Bei Ziffer 2 und 3 genügt die Erfüllung eines Kriteriums alternativ.
Erforderliche Punkte für das Qualitätssiegel: 15 Punkte
Erläuterungen zu den Kriterien:
Mindestanforderung:
Es sollen nur Vereine ausgezeichnet werden, die über ihren LV Mitglied im DSB sind und durch die Rechtsform des eingetragenen Vereins oder ihre Mitgliedschaft im zuständigen LSB Gewähr für den für eine Auszeichnung erforderlichen rechtlichen Grundstatus besitzen. Auch die Teilnahme am Spielbetrieb (Mannschafts- und/oder Einzelmeisterschaften) ist unerlässlich.