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SS
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Jugendspielordnung
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Ausführungsbestimmungen
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Diese Jugendspielordnung wurde von der
Jugendversammlung der Deutschen Schachjugend am 2. März 2008 in
Bremen beschlossen und zuletzt am 6. März 2011 in Halle geändert.
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Die Ausführungsbestimmungen wurden zuletzt von
der Jugendversammlung am 6. März 2011 geändert.
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1
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Grundsätze
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1.1 Die Deutsche Schachjugend (DSJ) regelt den
Jugendspielbetrieb, soweit er über den Rahmen der
Mitgliedsverbände des Deutschen Schachbundes e. V. (DSB)
hinausgeht, insbesondere die unter Ziffer 1.3 aufgeführten
Veranstaltungen.
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1.2 Die DSJ veranstaltet Turniere für
Jugendliche in verschiedenen Altersklassen. Stichtag für alle
Altersklassen ist der 31. Dezember des dem laufenden Kalenderjahr
vorangegangenen Jahres.
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1.3 Die DSJ
veranstaltet – sofern im Haushalt die dafür erforderlichen
Mittel bereitgestellt sind – alljährlich folgende Turniere:
Deutsche
Einzelmeisterschaften für Jugendliche unter 18 Jahren (DEM U18),
Deutsche
Einzelmeisterschaften für weibliche Jugendliche unter 18 Jahren
(DEM U18w),
Deutsche
Einzelmeisterschaften für Jugendliche unter 16 Jahren (DEM U16),
Deutsche
Einzelmeisterschaften für weibliche Jugendliche unter 16 Jahren
(DEM U16w),
Deutsche
Einzelmeisterschaften für Jugendliche unter 14 Jahren (DEM U14),
Deutsche
Einzelmeisterschaften für weibliche Jugendliche unter 14 Jahren
(DEM U14w),
Deutsche
Einzelmeisterschaften für Jugendliche unter 12 Jahren (DEM U12),
Deutsche
Einzelmeisterschaften für Jugendliche unter 10 Jahren (DEM U10),
Deutsche
Meisterschaften für Länder-Jugendmannschaften (DLM),
Deutsche
Meisterschaft für Vereins-Jugendmannschaften (DVM U20),
Deutsche
Meisterschaft für Vereinsmannschaften der weiblichen Jugend (DVM
U20w),
Deutsche
Meisterschaft für Vereinsmannschaften der Jugend unter 16 Jahren
(DVM U16),
Deutsche
Meisterschaft für Vereinsmannschaften der Jugend unter 14 Jahren
(DVM U14),
Deutsche
Meisterschaft für Vereinsmannschaften der weiblichen Jugend unter
14 Jahren (DVM U14w),
Deutsche
Meisterschaft für Vereinsmannschaften der Jugend unter 12 Jahren
(DVM U12),
Deutsche Schulschach-Mannschaftsmeisterschaften
(DSM).
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1.4 An diesen
Veranstaltungen können nur Jugendliche teilnehmen, die durch ihre
Mitgliedsorganisation dem Deutschen Schachbund (DSB) gemeldet
sind. Sie müssen
1. die deutsche
Staatsangehörigkeit besitzen oder
2. seit
mindestens einem Jahr ihren Lebensmittelpunkt in der
Bundesrepublik Deutschland haben oder
3. teilnahmeberechtigt
sein aufgrund einer anderen Bestimmung dieser Ordnung.
Sofern nichts anderes bestimmt ist, sind dem
Nationalen Spielleiter die Voraussetzungen nur auf seine
Anforderung nachzuweisen.
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- Zu 1.4: Zum
Nachweis des Lebensmittelpunkts dienen Melde-, Schul- bzw.
Ausbildungsbescheinigung oder andere amtliche Bescheinigungen.
- Zu 1.4: Wenn
Nachweis über die Voraussetzungen der Spielberechtigung zu führen
ist, tritt sie erst mit ihrer Feststellung ein.
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1.5 Der Arbeitskreis Spielbetrieb (AKS) unter
Leitung des Nationalen Spielleiters ist zuständig für die
Austragung aller von der DSJ ausgeschriebenen Turniere. Die
Vorbereitung und Turnierleitung obliegt einer vom Arbeitskreis
Spielbetrieb (AKS) bestimmten, fachlich geeigneten Person
(„Turnierverantwortlicher“); aus Gründen der Zweckmäßigkeit
können die Vorbereitung der Turniere und die Turnierleitung vor
Ort auf mehrere Personen verteilt werden. Grundsätzlich wird vom
AKS eines seiner Mitglieder bestimmt, das die Vorbereitung eines
oder mehrerer Turniere koordiniert.
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- Zu 1.5: Aus Gründen der Zweckmäßigkeit
kann auch eine Person, die nicht Mitglied des AKS ist, als
Turnierverantwortlicher benannt werden. Der AKS ist gegenüber dem
Turnierverantwortlichen weisungsbefugt.
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1.6 Über Proteste und Einsprüche entscheidet
während der Meisterschaften abschließend ein
Turnierschiedsgericht, im Übrigen das Schiedsgericht der DSJ. Die
Einzelheiten regelt die Rechts- und Verfahrensordnung.
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1.7 Der Vorstand
oder ein von diesem bestimmtes Gremium kann zu dieser Spielordnung
Ausführungsbestimmungen erlassen und ändern; bindende Regelungen
dürfen die Ausführungsbestimmungen nur enthalten, wenn diese
Spielordnung für den betreffenden Bereich keine abschließende
Regelung trifft oder die Regelung der Spielordnung der
Präzisierung bedarf. Beschließt die Jugendversammlung eine
Änderung dieser Spielordnung, durch die ein in den
Ausführungsbestimmungen geregelter Bereich nunmehr bereits in der
Spielordnung abschließend geregelt wird, so werden
entgegenstehende Ausführungsbestimmungen hinfällig. Ziffer 16.8
bleibt unberührt.
Die Ausführungsbestimmungen in ihrer aktuellen
Fassung werden mit der Spielordnung bei allen Turnieren der DSJ
durch Aushang vor Ort veröffentlicht; darüber hinaus werden sie
auf den Internetseiten der DSJ veröffentlicht.
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2
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Spielweise, Spielregeln, Streitfälle
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- Zu 2: Soweit in der Spielordnung oder in den
Ausführungsbestimmungen DWZ-Zahlen relevant sind, bestimmt der
Nationale Spielleiter den maßgeblichen Stichtag.
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2.1 Die Spielregeln des Weltschachbundes
(FIDE), die Rechts- und Verfahrensordnung der DSJ, die Satzung des
DSB und die Jugendordnung der DSJ bilden einen Bestandteil dieser
Spielordnung. Sie sind grundsätzlich anzuwenden, wenn diese
Spielordnung keine abschließende Regelung trifft. Abweichungen
von den genannten Regeln sind im Sinne einer kindes- und
jugendgemäßen Handhabung möglich, wenn sie vorher im Rahmen der
Ausschreibung oder eines Aushangs vor Ort angekündigt war.
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- Zu 2.1: Bei
Turnieren nach Schweizer System erfolgt die Auslosung unter
Anwendung der FIDE-Paarungsrichtlinien (nach Startrangliste und
Hälftenbildung), sofern in den Ausführungsbestimmungen nichts
anderes bestimmt ist.
- Zu 2.1: Gerade in
den jüngeren Altersklassen unserer Jugendturniere fühlen sich
Mädchen und Jungen regelmäßig durch die Begleitung ihrer Gegner
und durch ihre eigenen Begleiter unter Druck gesetzt. Auch wenn
der größere Teil der Betreuer, Trainer und Eltern sich fair und
zurückhaltend benimmt, so gibt es doch zahlreiche Verdächtigungen
der Beeinflussung von Partien. Auch das Bewusstsein, mehrere
Stunden unter Beobachtung der eigenen Begleiter zu spielen, kann
für jüngere Spieler eine starke Belastung bedeuten.
Die Verantwortlichen
der DSJ werden in ihrer Aufgabe bestärkt, für eine strikte
Einhaltung der sportlich fairen Rahmenbedingungen gerade in den
unteren Altersklassen zu sorgen. Hierbei ist das Interesse der
Spieler in der Regel höher als dasjenige der Zuschauer zu
bewerten.
- Zu 2.1: Finden mehrere deutsche
Meisterschaften zur gleiche Zeit stand, kann jeder Spieler nur an
einer Meisterschaft teilnehmen.
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2.2 Der Schiedsrichter berücksichtigt bei der
Anwendung der FIDE-Regeln den Entwicklungsstand des Spielers und
kann in begründeten Ausnahmefällen im Sinne einer altersgemäßen
Handhabung von einzelnen Regeln abweichende Entscheidungen
treffen.
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2.3 Zu allen von der
DSJ ausgerichteten Turnieren gibt der Turnierverantwortliche eine
detaillierte Ausschreibung mit sämtlichen Einzelheiten bekannt.
Falls er dies aus Kostengründen für erforderlich hält, kann der
Vorstand der DSJ beschließen, dass bis zu 85 % aller Spieler und
offiziellen Begleiter jeder Landesdelegation bzw. Mannschaft in
einer von DSJ oder Ausrichter vermittelten Unterkunft übernachten
müssen, und das Startrecht hiervon abhängig machen. Der
Beschluss ist den Landesverbänden spätestens zwei Monate vor
Beginn der Meisterschaft bekannt zu geben. Weitere Ausnahmen,
insbesondere aus Gründen der Gesundheit, besonderer
Betreuungserfordernisse, sozialer und finanzieller und regionaler
Aspekte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch den
Turnierverantwortlichen möglich und können von der Zahlung eines
erhöhten Organisationskostenbeitrags abhängig gemacht werden.
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- Zu 2.3: Die
Ausschreibung enthält insbesondere Richtlinien der
Kostenerstattung und Art und Umfang der Aufsichtsführung. Vor
Turnierbeginn ist ferner bekannt zu geben, wo und wann die Runden
gespielt werden; außerdem der Auslosungsmodus, der Ort, an dem
die Auslosung veröffentlicht wird; die Hilfswertungen bei
Punktgleichheit; die Bestimmungen über die Berichterstattung;
Meldefristen. Auslosungsmodus, Hilfswertungen und Meldefristen
sollen bereits in der Ausschreibung bekannt gegeben werden. Falls
zu einer Frage weder die Spielordnung noch diese
Ausführungsbestimmungen noch die Ausschreibung eine eindeutige
Regelung trifft, liegt die Entscheidung im Ermessen des
Turnierverantwortlichen. Die Weisungsbefugnis des AKS gegenüber
dem Turnierverantwortlichen bleibt unberührt.
- Zu 2.3: Die
Auslosung findet grundsätzlich unverzüglich nach dem Abschluss
der letzten Partie einer Runde statt.
- Zu 2.3: Bei
Einzelturnieren ist für minderjährige Spieler der Meldung eine
schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen,
aus der hervorgehen muss, dass diese mit einer Teilnahme des
betreffenden Spielers einverstanden sind, die Bestimmungen der
Ausschreibung zur Kenntnis genommen haben und diese akzeptieren.
Ziffer 2.4 gilt sinngemäß. Soweit nach dieser Spielordnung die
Betreuung von Spielern oder Mannschaften durch Begleiter
vorgeschrieben ist, sind diese vor Turnierbeginn innerhalb einer
vom Turnierverantwortlichen zu bestimmenden Frist dieser gegenüber
namentlich zu benennen. Ziffer 2.3 gilt sinngemäß. Begleiter,
die durch Beschluss des DSJ-Vorstands als ungeeignet erkannt
wurden, dürfen nicht benannt werden. Ein solcher Beschluss kann
auch noch nach der Meldung gefasst werden; in einem solchen Fall
ist zur Meldung eine Nachfrist nach Ziffer 2.4 Satz 1 zu setzen.
Der Beschluss ist zu begründen und dem Betroffenen und dessen
Landesverband bekannt zu geben. Ziffer 3.3 Satz 1 gilt
entsprechend.
- Zu 2.3: Anträge auf eine Ausnahme von der
Verpflichtung, in der vermittelten Unterkunft übernachten zu
müssen, werden im Einzelfall geprüft. Der Turnierverantwortliche
berücksichtigt bei seiner Entscheidung die Einschätzung des
Landesverbands, sofern sie vorliegt. Lehnt der
Turnierverantwortliche den Antrag ab und ging er mindestens drei
Wochen vor Beginn der Meisterschaft ein, so kann der Antragsteller
binnen zwei Wochen die Entscheidung vom geschäftsführenden
Vorstand kontrollieren lassen.
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2.4 Wird eine Meldefrist überschritten, wird
schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen gesetzt. Bleibt auch
die Nachfrist ungenutzt, hat der Turnierverantwortliche in
Abstimmung mit dem AKS das Recht, den Platz anderweitig zu
vergeben.
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2.5 Sofern für einzelne Meisterschaften in
dieser Spielordnung oder den Ausführungsbestimmungen nichts
anderes bestimmt ist, beträgt die Spielzeit 90 Minuten für 40
Züge, danach zusätzliche 30 Minuten für die restlichen Züge,
bei zusätzlichen 30 Sekunden pro Zug von Beginn an.
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- Zu 2.5: Bei
Meisterschaften, die in einem ununterbrochenen Zeitraum am
gleichen Ort stattfinden, erhält jeder Spieler, der nach der
Erklärung des Schiedsrichters, die Runde sei eröffnet
(Spielbeginn), im Spielbereich eintrifft, eine Zeitstrafe von 15
Minuten. Er hat die Partie verloren, wenn er später als 15
Minuten nach Spielbeginn im Spielbereich eintrifft oder im
gleichen Turnier bereits eine Zeitstrafe nach Satz 1 erhalten hat.
Der Schiedsrichter darf anders entscheiden.
- Zu 2.5: Dauert
eine Partie länger als im Zeitplan vorgesehen, gilt:
1. Endet die Partie vor dem angesetzten Beginn der nächsten Runde
(Rundenbeginn), verschiebt sich der Partiebeginn für die
beteiligten Spieler so, dass sie mindestens 30 Minuten Pause
haben; ein Verzicht auf die Pause ist unzulässig. Der
Turnierverantwortliche kann die Pause auf alle beteiligten
Mannschaften ausweiten; er soll dies tun, wenn sich der
Partiebeginn um mehr als 15 Minuten zum Rundenbeginn verschiebt.
Er gibt bei Rundenbeginn die Verschiebung bekannt.
2. Dauert die Partie bis über den angesetzten Beginn der nächsten
Runde hinaus, verschiebt sich der Rundenbeginn auf 15 Minuten nach
Ende der letzten Partie. Der Turnierverantwortliche gibt bei Ende
der letzten Partie den Beginn der nächsten Runde bekannt. Für
die beteiligten Spieler und Mannschaften gilt Nr. 1 entsprechend.
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2.6 Alle Spieler, Mannschaften und Begleiter
sind verpflichtet, die Bestimmungen dieser Spielordnung und die zu
der betreffenden Veranstaltung ergangene Ausschreibung zu beachten
und den Gedanken des fair play zu berücksichtigen sowie die
allgemeine Ordnung des Turniers zu wahren. Diese Verpflichtung
erstreckt sich auch auf das Verhalten in der Unterkunft und
während der spielfreien Zeit. Sie beinhaltet insbesondere die
Beachtung allgemeiner Gebote und Verbote, die von der
Turnierleitung, Ausrichter und Träger der Unterkunft erlassen
wurden. Verstöße können nach Ziffer 3 geahndet werden.
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- Zu 2.6: Partien oder Mannschaftskämpfe,
denen kein echter Wettkampf zugrunde liegt, werden in der Regel
nach Ziffer 3 bestraft, insbesondere im Fall von
Ergebnisabsprachen vor Partiebeginn.
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2.7 Reisen zehn oder
weniger Teilnehmer bzw. Mannschaften an, kann der
Turnierverantwortliche den Turniermodus vor der ersten Runde
ändern. Darüber hinaus kann er aus zwingenden organisatorischen
Erfordernissen auch nach Turnierbeginn eine von 2.5 abweichende
Bedenkzeitregelung festsetzen, Run-
den ausfallen lassen
oder verschieben oder andere Maßnahmen treffen.
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3
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Ordnungsmaßnahmen, Strafen
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3.1 Bei Verstößen
gegen die Spielordnung können die nachfolgenden Maßnahmen durch
den Turnierverantwortlichen getroffen werden:
a) Ermahnung,
b) Verweis,
c) Zeitstrafen,
d) Anordnung, den
Spielraum zu verlassen,
e) Anordnung, den
Zuschauerraum zu verlassen,
f) Annullierung von
Spielergebnissen und Anordnung von Wiederholungsspielen,
g) Erkennung auf
Verlust von Partien,
h) Aberkennung eines
Punktes oder mehrerer Punkte am Ende des Turniers ohne
Einflussnahme auf ein Einzelergebnis,
Bei wiederholten
oder groben Verstößen können weiterhin verhängt werden:
i) Geldbußen bis zu
100 Euro,
j) Ausschluss von
der laufenden Veranstaltung,
k) Anordnung, die Unterkunft zu verlassen.
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- Zu 3.1: Die
Möglichkeit, Strafen nach Art. 13.4 der FIDE-Regeln zu verhängen,
bleibt unberührt.
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3.2 Über die in
Ziffer 3.1 genannten Maßnahmen hinaus kann der Nationale
Spielleiter der DSJ die folgenden Strafen verhängen:
a) Geldbußen bis zu
1.000 Euro,
b) Spielsperren für die Dauer von bis zu zwei
Jahren.
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3.3 Bei allen Ordnungsmaßnahmen ist der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anzuwenden. Die Maßnahmen
nach Ziffer 3.1 und 3.2 sind zu begründen; bei Maßnahmen nach
Ziffer 3.2 erfolgt die Begründung immer, bei denjenigen nach
Ziffer 3.1 lit. f) bis k) in der Regel schriftlich.
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- Zu 3.3: In der Begründung sind der
festgestellte Sachverhalt, die Notwendigkeit der Maßnahme und die
Abwägung zur Art der Maßnahme schriftlich festzuhalten. Auf die
schriftliche Begründung kann bei Maßnahmen nach Ziffer 3.1
verzichtet werden, wenn der Betroffene die Maßnahme akzeptiert.
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4
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Allgemeine Bestimmungen für Einzelturniere
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- Zu 4: Die Startrangliste wird nach DWZ
aufgestellt, bei gleicher DWZ zweier oder mehrerer Spieler
hilfsweise alphabetisch.
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4.1 Soweit durch diese Spielordnung nichts
anderes bestimmt ist, gelten für alle Einzelturniere die
nachfolgenden Bestimmungen.
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4.2 Bei
Punktgleichheit gelten bei allen Turnieren nach dem Schweizer
System die folgenden Kriterien:
a) Buchholzwertung
mit einem Streichergebnis,
b) weitere in den
Ausführungsbestimmungen festgelegte Feinwertungen.
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- Zu 4.2: Als
weitere Feinwertungen werden die folgenden Kriterien in dieser
Reihenfolge angewandt:
a) verfeinerte
Buchholzwertung mit einem Streichergebnis,
b) Siegwertung,
c) Startrangliste.
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4.3 Bei
Punktgleichheit gelten bei Rundenturnieren nachfolgende Kriterien:
a)
Sonneborn-Berger-Wertung,
b) weitere in den
Ausführungsbestimmungen festgelegte Feinwertungen.
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- Zu 4.3: Als
weitere Feinwertungen werden die folgenden Kriterien in dieser
Reihenfolge angewandt:
a) Siegwertung,
b) Startrangliste.
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4.4 Teilnehmer und offizielle Betreuer der
Landesverbände bei offiziellen Meisterschaften der DSJ werden mit
einer Eigenbeteiligung belastet. Minderjährige Spieler müssen
von einer volljährigen Person begleitet werden. Der Begleiter
unterstützt den Turnierleiter bei der Wahrnehmung der gebotenen
Aufsicht nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten im Rahmen der
vor Ort zu treffenden Absprachen. In Zweifelsfällen entscheidet
der Turnierleiter. Die Auswahl einer geeigneten Begleitperson
obliegt dem Landesverband des betreffenden Spielers. Von der
Anwendung von Satz 2 kann der Turnierverantwortliche für die DEM
U18, die DEM U18w, die DEM U16, die DEM U16w, die DEM U14 und die
DEM U14w absehen, soweit diese Meisterschaften einzeln
ausgerichtet werden.
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- Zu 4.4: Der
Tagessatz wird jährlich vom Vorstand festgelegt, wobei das Gebot
der Sparsamkeit zu beachten ist. An- und Abreisetag gelten als
insgesamt ein Tag im Sinne dieser Bestimmung.
- Zu 4.4: Ein Begleiter kann gleichzeitig
mehrere Jugendliche, auch aus verschiedenen Landesverbänden
betreuen, jedoch nicht gleichzeitig mehr als acht. Sofern ein
Spieler von einem Begleiter betreut werden möchte, ohne dass dies
aufgrund der vorstehenden Bestimmungen vorgeschrieben ist, können
diesem Begleiter nach Absprache mit dem Turnierleiter ebenfalls
Aufsichtsfunktionen übertragen werden.
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4.5 An Deutschen Einzelmeisterschaften, die der
Dopingkontrolle unterliegen, kann nur teilnehmen, wer spätestens
bei Turnierbeginn eine Vereinbarung mit der DSJ abschließt,
wonach er sich den Regelungen der Nationalen Anti Doping Agentur
(NADA) über die Durchführung von Dopingkontrollen, dem Verfahren
vor dem Schiedsgericht des DSB, der Schiedsgerichtsgerichtsbarkeit
des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Cour d'Arbitrage
sowie den sich aus dem NADA-Code ergebenden Folgen bei
Feststellung verbotener Substanzen im Urin oder bei Verweigerung
der Dopingkontrollen oder Verletzung der sonst im NADA-Code
geregelten Pflichten unterwirft.
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- Zu 4.5: Für die
DSJ zeichnet der Nationale Spielleiter oder ein Vorsitzender.
- Zu 4.5: Hinweis: Gemäß Vereinbarung
zwischen DSB und NADA unterliegen derzeit die Altersklassen U18
und U18w der Dopingkontrolle.
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Allgemeine Bestimmungen für
Mannschaftsturniere
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- Zu 5: Die Startrangliste wird nach dem
DWZ-Schnitt der Stammspieler aufgestellt.
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5.1 Soweit durch diese Spielordnung nichts
anderes bestimmt ist, gelten für alle Mannschaftsturniere die
nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnitts.
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- Zu 5.1: Die erstgenannte Mannschaft führt an
den ungeraden Brettern die schwarzen Steine.
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5.2 Einen Mannschaftskampf gewinnt die
Mannschaft, die mehr Brettpunkte als die gegnerische Mannschaft
erreicht. Jeder Mannschaftssieg wird mit zwei Punkten, jeder
unentschiedene Kampf mit einem Punkt, der Verlust mit null Punkten
gewertet.
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- Zu 5.2: Hat eine
Mannschaft einen oder mehrere kampflose Siege an allen Brettern
davongetragen und ist sie nach der letzten Runde höchstplatziert,
findet zwischen dieser Mannschaft und der höchstplatzierten
Mannschaft, die weniger kampflose Siege davongetragen hat, ein
Stichkampf um den Titel statt. Dies gilt nicht, wenn
1. die erste Mannschaft auch dann höher platziert wäre, wenn das
schlechteste Ergebnis der zweiten Mannschaft durch einen
kampflosen Sieg an allen Brettern ersetzt würde, oder
2. die erste Mannschaft zuvor im direkten Vergleich mit der
zweiten Mannschaft den Sieg davongetragen hat.
Der Sieger des Stichkampfs ist Meister und
Erstplatzierter, der Verlierer Vizemeister und Zweitplatzierter;
die übrigen Mannschaften folgen in unveränderter Reihenfolge.
Findet wegen Satz 2 kein Stichkampf statt, bleibt die Reihenfolge
unverändert. Der Stichkampf findet nach kurzer Pause im direkten
Anschluss an die letzte Runde statt und soll über zwei
Schnellschachpartien in Hin- und Rückrunde mit vertauschten
Farben stattfinden. Bei Punktgleichheit finden zwei Blitzpartien
statt; danach entscheidet das Los. Es gilt die Berliner Wertung;
die Farben am ersten und letzten, am zweiten und vorletzten Brett
usw. sind identisch. Der Turnierverantwortliche kann aus
zwingenden organisatorischen Erfordernissen einen abweichenden
Modus festsetzen.
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5.3 Bei
Punktgleichheit gelten bei allen Turnieren nach dem Schweizer
System die folgenden Kriterien:
a) Anzahl der
Brettpunkte,
b) weitere in den
Ausführungsbestimmungen festgelegte Feinwertungen.
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- Zu 5.3: Als
weitere Feinwertungen werden die folgenden Kriterien in dieser
Reihenfolge angewandt:
a) Buchholzwertung
b) Siegwertung,
c) direkter
Vergleich,
d) Berliner Wertung,
e) Startrangliste.
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5.4 Bei
Punktgleichheit gelten bei Rundenturnieren nachfolgende Kriterien:
a) Anzahl der
Brettpunkte
b) weitere in den
Ausführungsbestimmungen festgelegte Feinwertungen.
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- Zu 5.4: Als
weitere Feinwertungen werden die folgenden Kriterien in dieser
Reihenfolge angewandt:
a)
Sonneborn-Berger-Wertung
b) Siegwertung,
c) Startrangliste.
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5.5 Teilnehmer und
offizielle Betreuer der Landesverbände bei offiziellen
Meisterschaften der DSJ werden mit einer Eigenbeteiligung
belastet. Jede Mannschaft wird von einem volljährigen Betreuer
betreut. Dieser übt die Aufsicht über die Spieler seiner
Mannschaft aus und ist für diese gegenüber Ausrichter,
Turnierleiter und Bevollmächtigen der Unterkunft verantwortlich.
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- Zu 5.5: In dem
Tagessatz sind die Übernachtungskosten, Kosten für
Vollverpflegung und sämtliche Nebenkosten (einschließlich
Organisationskosten) enthalten. An- und Abreisetag gelten als
insgesamt ein Tag im Sinne dieser Bestimmung.
- Zu 5.5: Der Begleiter soll nicht zugleich
Spieler sein; er soll mindestens drei Jahre älter als der älteste
Spieler sein. Ausnahmen hiervon sind nur mit ausdrücklicher
Genehmigung des Turnierverantwortlichen möglich. Eine ohne
Begleiter angereiste Mannschaft ist ohne diese Genehmigung nicht
startberechtigt.
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5.6 Jede Mannschaft
benennt dem Turnierleiter einen Mannschaftsführer.
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- Zu 5.6: Der Mannschaftsführer ist zuständig
für die Mannschaftsaufstellung. Er darf während des Turniers
seinen Spielern raten, ein Remisangebot anzunehmen oder abzulehnen
und ein Remisangebot abzugeben, die Partie aufzugeben oder – auf
Anfrage des Spielers – fortzusetzen. Er allein hat das Recht, im
Namen der Mannschaft gegen Entscheidungen des Turnierleiters
Protest einzulegen.
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5.7 Die Mannschaften
sind nach Spielstärke aufzustellen. Nach dem Meldeschluss sind
keine Nachmeldungen mehr möglich. Die Reihenfolge darf während
des Turniers nicht mehr geändert werden. Falsche Brettbesetzung
zieht den Partieverlust für die zu tief eingesetzten Spieler nach
sich.
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- Zu 5.7: Zum
Meldeschluss können beliebig viele Spieler in fester Reihenfolge
gemeldet werden. Die Mannschaftsmeldung darf von der Aufstellung
der Qualifikationsturnier und Landesverbandsmeisterschaften
abweichen.
- Zu 5.7: Bei den
Deutschen Mannschaftsmeisterschaften darf kein Spieler vor einem
Spieler aufgestellt werden, der eine um mehr als 200 Punkte
bessere DWZ besitzt. Über begründete Ausnahmen entscheidet der
Turnierverantwortliche. Lehnt er die abgegebene Meldung ab und
erfolgte die Mitteilung der Reihenfolge mindestens drei Wochen vor
Beginn der Meisterschaft, so kann der Meldende binnen zwei Wochen
die Entscheidung vom Nationalen Spielleiter kontrollieren lassen.
- In die
Startrangliste werden nur Spieler aufgenommen, die vor Ort
anwesend sind. Die Startrangliste kann während des Turniers nicht
verändert werden. Der Turnierverantwortliche kann Ausnahmen
zulassen.
- Zu 5.7: Bretter können bei Namensnennung
freigelassen werden. Das letzte Brett kann ohne Namensnennung
freigelassen werden.
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5.8 Es kann ein Ersatzspieler eingesetzt
werden.
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5.9 Soweit nach der
Spielordnung die Teilnahme mehrerer Mannschaften eines
Landesverbands bzw. eines
Vereins zugelassen
ist, können in den Ausführungsbestimmungen insoweit Abweichungen
von und Ergänzungen zu der Spielordnung erlassen werden.
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- Zu 5.9: Abweichend
zu AB zu 2.1 (1) hat der Turnierverantwortliche die Auslosung
dahingehend zu beeinflussen, dass Mannschaften des gleichen
Landesverbands (bei den Ländermeisterschaften) bzw. des gleichen
Vereins (bei den Vereinmeisterschaften) in möglichst früher
Runde aufeinander treffen.
Die Mannschaftskader
samt Ersatzspielern sind getrennt zu bilden.
Abweichend zu 5.5
Satz 2 kann der Turnierverantwortliche genehmigen, dass mehrere
Mannschaften
von nur einem
Betreuer betreut werden.
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6
|
DEM U18, U18w, U16, U16w, U14 und
U14w
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6.1 An den DEM U18, U18w, U16, U16w, U14 und
U14w nehmen jeweils 24 bis 28 Jugendliche der jeweiligen
Altersklasse teil.
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6.2 Es wird jeweils ein Turnier mit neun Runden
nach Schweizer System ausgetragen.
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6.3 Die
Teilnehmerfelder ergeben sich wie folgt:
Jeder Landesverband
entsendet pro Altersklasse einen Teilnehmer. Je ein weiterer Platz
wird an die beiden Landesverbände mit den meisten gemeldeten
Mitgliedern in der jeweiligen Altersklasse vergeben.
Der Ausrichter
erhält jeweils einen Freiplatz.
Es können jeweils
bis zu zehn weitere Freiplätze vergeben werden. Der AKS kann das
Freiplatzkontingent bei außergewöhnlichen Umständen um jeweils
bis zu vier weitere Freiplätze erhöhen.
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- Zu 6.3: Der AKS
kann das Freiplatzkontingent erhöhen, wenn in einem Jahr eine
außergewöhnlich hohe Zahl von starken Spielern in der jeweiligen
Altersklasse zusammenkommt. Eine außergewöhnlich hohe Zahl liegt
jedenfalls dann vor, wenn die Zahl der Kaderspieler der Zahl der
ordentlichen Freiplätze entspricht oder diese übersteigt.
Die Freiplätze
vergeben der Nationale Spielleiter und der Beauftragte für
Leistungssport auf Vorschlag des Bundesnachwuchstrainers.
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6.4 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher
Jugendmeister [jeweilige Altersklasse] [Jahreszahl]“ bzw.
„Deutsche Jugendmeisterin [jeweilige Altersklasse]
[Jahreszahl]“.
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7
|
DEM U12 und U10
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7.1 Die DEM U12 und U10 werden jeweils in einer
Gruppe mit mindestens 50 Jungen und 26 Mädchen der jeweiligen
Altersklasse aus den Landesverbänden sowie allen Kaderspielern
der jeweiligen Altersklasse ausgetragen.
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- Zu 7.1: Abweichend von Ziffer 2.5 beträgt
die Spielzeit 75 Minuten für 40 Züge, danach zusätzliche 15
Minuten für die restlichen Züge, bei zusätzlichen 30 Sekunden
pro Zug von Beginn an.
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7.2 Die
Teilnehmerzahlen der Landesverbände werden auf der Grundlage der
bei den vergangenen drei DEM der jeweiligen Altersklasse erzielten
Punkte zugeteilt. Für vordere Platzierungen erhalten die
Landesverbände Bonuspunkte. Die Berechnungsweise regeln die
Ausführungsbestimmungen. Es können weitere Freiplätze vergeben
werden.
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- Zu 7.2: Die Zahl
der Startplätze pro Landesverband steht – mit Ausnahme der
Kaderspieler und des Ausrichterfreiplatzes – schon unmittelbar
nach dem alten Turnier fest, es muss nicht bis zum ZPS-Termin
(Erscheinen der aktuellen Mitgliederzahlen am 15. Januar des
Folgejahres) gewartet werden. Es wird eine Rangliste (nach JWP)
der Verbände, basierend auf den Resultaten der letzten drei
Deutschen Einzelmeisterschaften U12, erstellt und dann eine
eindeutige Zuordnung von Plätzen vorgenommen.
Bei der Berechnung
soll die von den Spielern gezeigte Leistung bei den
zurückliegenden Meisterschaften als Hauptkriterium dienen. Dazu
werden die Ergebnisse der drei zurückliegenden Jahre
herangezogen. Da jedes Turnier nach gleichem System absolviert
wird (11 Runden Schweizer System), sind die Ergebnisse der
vergangenen Jahre vergleichbar. Der Zeitraum von drei Jahren
verlangt von den Verbänden eine dreijährige kontinuierliche
Arbeit im Jugendbereich, fängt aber zugleich ein einmaliges
schwächeres Ergebnis auf. Ermittelt werden die Gesamtpunktzahlen
der Spieler jedes Landesverbands. Holt also ein Spieler 6.5 Punkte
in den 11 Partien, werden dem Landesverband entsprechend 6.5
Zähler addiert. Die Ausrichterfreiplätze werden dabei nicht
berücksichtigt.
Aus der Summe aller
Spieler eines Landesverbands wird der Durchschnitt berechnet.
Zusätzlich zu diesem Durchschnittswert erhält der Verband
Bonuspunkte, wenn eine Spielerin oder ein Spieler unter den ersten
zehn der Abschlusstabelle platziert ist. Es gibt dafür 1.0 bis
0.1 Punkte. Mädchen, die unter den ersten zehn des Gesamtturniers
platziert sind, punkten dabei auch für die Jungen des Verbandes.
Bei den Mädchen werden die ersten fünf Platzierten zusätzlich
mit Bonuspunkten (0.5 bis 0.1) für die Mädchenwertung versehen.
Die so erreichten
Jahreswertungspunkte werden zu einem Gesamtergebnis addiert. Dabei
erfahren die beiden letzten Jahre eine doppelte, das drittletzte
Jahr eine einfache Gewichtung. Beispiel: Baden holte 1994 4.7 JWP,
1995 3.6 JWP, 1996 4.0 JWP. Insgesamt ergeben sich für die
Rangliste der Verbände (4.7 x 1) + (3.6 x 2) + (4.0 x 2) = 19.9
JWP für Baden.
Entsprechend der
Rangliste werden Plätze vergeben; bei Punktgleichheit entscheidet
das aktuellste Jahr.
Jungen: 1. Platz = 5
Teilnehmer, 2.-5. Platz = 4 Teilnehmer, 6.-10. Platz = 3
Teilnehmer, 11.-17. Platz = 2 Teilnehmer. Mädchen: 1. Platz = 3
Teilnehmerinnen, 2.-8. Platz = 2 Teilnehmerinnen, 9.-17. Platz = 1
Teilnehmerin.
Zusätzlich zu
diesen insgesamt 50 Jungen- und 26 Mädchenplätzen erhalten die
Kaderspieler (obwohl sie zur Berechnung der Zahlen beitrugen)
Freiplätze. Hinzu kommen fünf Ausrichterfreiplätze und weitere
Freiplätze nach Ziffer 12.2 Satz 2. Das Teilnehmerfeld umfasst
dadurch rund 90 Spielerinnen.
- Zu 7.2: Die weiteren Freiplätze vergeben der
Nationale Spielleiter und der Beauftragte für Leistungssport auf
Vorschlag des Bundesnachwuchstrainers.
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7.3 Es wird jeweils ein Turnier mit elf Runden
nach Schweizer System gespielt.
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7.4 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher
Jugendmeister [jeweilige Altersklasse] [Jahreszahl]“.
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7.5 Das bestplatzierte Mädchen erhält den
Titel „Deutsche Jugendmeisterin [jeweilige Altersklasse]
[Jahreszahl]“.
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8
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DLM
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8.1 An der DLM nehmen
Landesverbandsmannschaften teil. Jeder Landesverband kann
mindestens eine Mannschaft stellen. Der Ausrichter darf eine
weitere Landesauswahl melden.
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- Zu 8.1: Hinweis: Die Jugendversammlung
2011 hat den AKS ermächtigt, in den Jahren 2011 und 2012
Mannschaften aus dem europäischen Ausland zuzulassen, um die
sportliche Attraktivität der Meisterschaft zu steigern. Deutscher
Ländermeister ist die höchstplatzierte Deutsche Mannschaft. Die
höchstplatzierte ausländische Mannschaft erhält den Titel
Internationaler Deutscher Ländermeister.
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8.2 Bei den DLM sind
je Mannschaft nur Spieler startberechtigt, die zum Zeitpunkt der
DLM für einen Verein des jeweiligen Landesverbandes
spielberechtigt sind. Findet ein Land nicht genügend eigene
starke Spieler um die DLM zu beschicken, können
Spielgemeinschaften mit bis zu vier Spielern zugelassen werden,
die nach Satz 1 für einen anderen Landesverband startberechtigt
sind.
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- Zu 8.2: Der
Turnierverantwortliche entscheidet über Zulassung einer
Spielgemeinschaft auf begründeten Antrag.
Zwei Länder können
den Antrag gemeinsam stellen, wenn für jedes Land die
Voraussetzungen nach 8.2 Satz 2 erfüllt sind. Der Landesverband
kann die Entscheidung innerhalb von zwei Wochen vom Nationalen
Spielleiter kontrollieren lassen.
Die Mannschaft
firmiert als Spielgemeinschaft beider beteiligter Länder.
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8.3 Jede Mannschaft besteht in jedem
Mannschaftskampf aus je einem Jugendlichen der Altersklassen U20,
U18, U16, U14, U12, U20w, U16w und U12w. Es sind zwei
Ersatzspieler zugelassen, von denen mindestens einer weiblich sein
muss.
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8.4 Es wird ein Turnier über sieben Runden
nach Schweizer System ausgetragen.
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8.5 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher
Jugendmannschaftsmeister der Länder [Jahreszahl]“.
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9
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Allgemeine Bestimmungen zu den Deutschen
Meisterschaften für Vereinsmannschaften
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9.1 Bei den DVM sind je Mannschaft
grundsätzlich die Spieler startberechtigt, die in der der DVM
vorangegangenen Saison für diesen Verein spielberechtigt waren.
Spieler, die in ebendieser Saison für keinen Verein
spielberechtigt waren, sind nur für den Verein startberechtigt,
für den sie zum Zeitpunkt der DVM spielberechtigt sind.
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- Zu 9.1: Für die
Spielberechtigung der der DVM vorangegangenen Saison ist
grundsätzlich der Passschreibungstermin (in der Regel 15. Juli)
des Vorjahres der DVM maßgeblich; zu einem anderen Zeitpunkt in
Kraft getretene Spielberechtigungen sind von dem Verein
nachzuweisen.
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9.2 Teilnahmeberechtigt im Sinne von 1.4 Satz 2
Nr. 3 sind zusätzlich Jugendliche, die erstens seit mindestens
einem Jahr ihren Lebensmittelpunkt in einem Gebiet entlang der
Grenzen zur Bundesrepublik Deutschland haben, das auf
Verwaltungsebene III der Nomenklatur statistischer
Gebietseinheiten abgegrenzt ist, und zweitens in keinem
ausländischen Schachverein Mitglied sind. Die Voraussetzungen
sind dem Nationalen Spielleiter nachzuweisen. 9.1 Satz 2
findet keine Anwendung.
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- Zu 9.2: Zum
Nachweis, dass keine Mitgliedschaft in einem ausländischen Verein
besteht, unterzeichnen der Verein, der Jugendliche und ggf. seine
gesetzlichen Vertreter eine entsprechende Erklärung.
- Zu 9.2:
Hinweis: Die Verwaltungsebene III entspricht den deutschen
Landkreisen. Die Gebiete sind jene, die förderfähig im
Europa-Programm Interreg III A (z.B. bekannt als „Euregio“)
sind. Die Gebiete sind auf-geführt in Anhang I der Mitteilung der
EU-Kommission 2004/C 226/02, wobei jeweils zu prüfen ist, ob
eine gemeinsame Grenze mit der Bundesrepublik Deutschland besteht.
Die Mitteilung ist auf der DSJ-Internetseite verfügbar.
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9.3 Zur Ermittlung
der teilnehmenden Mannschaften werden folgende Regionalgruppen
gebildet:
Nord: Berlin,
Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein;
West:
Nordrhein-Westfalen;
Mitte: Hessen,
Thüringen, Rheinland-Pfalz, Saarland;
Süd-Ost: Bayern,
Sachsen;
Süd: Baden,
Württemberg.
Die jeweiligen Landesverbände organisieren den
zur Ermittlung der Qualifikanten notwendigen Spielbetrieb in
eigener Verantwortung.
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9.4 Der Ausrichter
erhält einen Freiplatz. Die übrigen Teilnehmerplätze werden zu
gleichen Teilen nach Qualität (Erfolge der vergangenen drei
Jahre) und Quantität auf die Regionalgruppen verteilt. Das Nähere
regeln die Ausführungsbestimmungen.
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- Zu 9.4 und 9.5:
Der Ausrichter kann mit einer zweiten Mannschaft starten, sofern
eine Mannschaft des ausrichtenden Vereins bereits qualifiziert ist
und dies zum Erreichen einer geraden Teilnehmerzahl führt.
- Zu 9.4: Die Hälfte
der nach Abzug der Ausrichterfreiplätze zu vergebenden Plätze
einer Meisterschaft wird nach der Anzahl der gemeldeten
Jugendlichen auf die Regionalgruppen verteilt (Quantität), die
andere Hälfte wird nach den Ergebnissen der letzten drei Jahre
auf die Regionalgruppen verteilt (Qualität). Das Auf- und
Abrunden der Teilnehmerzahlen erfolgt nach der Addition der beiden
Kriterien.
Die nach Meldezahlen
zu vergebenden Plätze werden nach dem Verfahren Hare/Niemeyer auf
die Regionalgruppen verteilt. Dabei werden die ZPS-Zahlen der
jeweiligen Altersklasse vom Januar des Jahres, in dem die
Meisterschaft stattfindet, herangezogen.
Zur Vergabe der nach
den Ergebnissen der Vorjahre zu verteilenden Plätze werden die
Durchschnittsmannschaftspunktzahlen (DMP) der teilnehmenden
Mannschaften für jede Regionalgruppe für die jeweilige
Altersklasse für die vergangenen drei Jahre ermittelt. Dabei
werden die Punktzahlen der letzten beiden Jahre verdoppelt. Bei
der Berechnung der DMP wird in der Regionalgruppe, die jeweils den
Ausrichter gestellt hat, das Ergebnis der im jeweiligen Jahr
schlechtesten Mannschaft nicht berücksichtigt, sofern der
Ausrichtervertreter nicht einziger Teilnehmer aus dieser
Regionalgruppe war. Die Summe dieser Punktzahlen bildet (für jede
Regionalgruppe und jede Altersklasse) die Grundlage für die
Verteilung der Plätze nach dem Verfahren Hare/Niemeyer.
Sollte eine
Regionalgruppe danach keinen Platz oder nur den
Ausrichterfreiplatz zugeteilt bekommen, so erhält diese
Regionalgruppe einen Platz, der von den nach der Rest-Verteilung
zu vergebenden Plätzen abgezogen wird.
Sollte nach der Verteilung Gleichheit bei dem
letzten zu vergebenden Platz entstehen, so geht dieser Platz an
die Regionalgruppe, die die bestplatzierte Mannschaft des
Vorjahres aufzuweisen hat.
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9.5 Bei jeder Deutschen Meisterschaft für
Vereinsmannschaften ist grundsätzlich nur eine Mannschaft pro
Verein startberechtigt.
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10
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DVM U20
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- Zu 10: Die Pseudo-Wertungszahl für Spieler
ohne DWZ und Elo beträgt 1500.
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10.1 An der DVM U20 nehmen 16
Vereinsmannschaften teil. Jede Mannschaft besteht aus sechs
Spielern der Altersklasse U20.
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10.2 Es wird ein Turnier über sieben Runden
nach Schweizer System ausgetragen.
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10.3 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher
Vereinsmeister der Jugend U20 [Jahreszahl]“.
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11
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DVM U20w
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- Zu 11: Die Pseudo-Wertungszahl für Spieler
ohne DWZ und Elo beträgt 1000.
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11.1 Abweichend zu 9.1 sind bei der DVM U20w je
Mannschaft Spielerinnen startberechtigt, die in der laufenden
Saison für diesen Verein spielberechtigt sind.
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- Zu 11.1: Für die Spielberechtigung der
laufenden Saison ist grundsätzlich der Passschreibungstermin (in
der Regel 15. Juli) des laufenden Jahres der DVM maßgeblich; zu
einem anderen Zeitpunkt in Kraft getretene Spielberechtigungen
sind von dem Verein nachzuweisen.
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11.2 Abweichend zu
9.2 und 9.3 wird die DVM U20w als offenes Turnier ausgetragen. 9.5
findet keine Anwendung. Die Teilnehmerzahl kann beschrankt werden,
wobei mindestens 16 Plätze angeboten werden sollen. Jede
Mannschaft besteht aus vier weiblichen Jugendlichen der
Altersklasse U20.
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- Zu 11.2: Sofern
eine Beschränkung der Teilnehmerzahl erfolgt, kann der
Turnierverantwortliche unter Berücksichtigung folgender Kriterien
Plätze vergeben:
Reihenfolge der
Anmeldungen
Vorjahresplatzierungen
Teilnahmekontinuität
ausgeglichene
regionale Zusammensetzung des Teilnehmerfeldes
Spielstärke
der Mannschaften.
Stellt ein Verein mehr als eine Mannschaft, sind die weiteren
Mannschaften nachrangig zu berücksichtigen.
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11.3 In jeder Mannschaft ist abweichend von
Ziffer 11.1 eine Spielerin startberechtigt, die in der laufenden
Saison einem anderen Verein angehört.
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- Zu 11.3: Die Spielberechtigung nach Ziffer
11.3 muss durch den Verein nachgewiesen werden.
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11.4 Ziffer 10.2 gilt entsprechend.
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11.5 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher
Vereinsmeister der weiblichen Jugend U20 [Jahreszahl]“.
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12
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DVM U16
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- Zu 12: Die Pseudo-Wertungszahl für Spieler
ohne DWZ und Elo beträgt 1200.
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12.1 An der DVM U16 nehmen 20
Vereinsmannschaften teil. Jede Mannschaft besteht aus vier
Jugendlichen der Altersklasse U16.
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12.2 Ziffer 10.2 gilt entsprechend.
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12.3 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher
Vereinsmeister der Jugend U16 [Jahreszahl]“.
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13
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DVM U14
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- Zu 13: Die Pseudo-Wertungszahl für Spieler
ohne DWZ und Elo beträgt 1000.
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13.1 An der DVM U14 nehmen 20
Vereinsmannschaften teil. Jede Mannschaft besteht aus vier
Jugendlichen der Altersklasse U14.
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13.2 Ziffer 10.2 gilt entsprechend.
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13.3 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher
Vereinsmeister der Jugend U14 [Jahreszahl]“.
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14
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DVM U14w
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- Zu 14: Die Pseudo-Wertungszahl für Spieler
ohne DWZ und Elo beträgt 800.
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14.1 An der DVM U14w nehmen 20
Vereinsmannschaften teil. Jede Mannschaft besteht aus vier
weiblichen Jugendlichen der Altersklasse U14.
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14.2 In jeder Mannschaft ist abweichend von
Ziffer 9.1 eine Spielerin startberechtigt, die in der der DVM
vorangegangenen Saison einem anderen Verein angehörte, wenn sie
im Qualifikationszyklus zu dieser DVM – gleich auf welcher Ebene
– nicht zuvor für diesen anderen oder einen dritten Verein
gemeldet wurde.
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- Zu 14.2: Eine
Spielerin, die in der vergangenen Saison für einen anderen Verein
spielberechtigt war und nun zu dem Verein gewechselt ist, für den
sie bei der DVM eingesetzt werden soll, ist gleichwohl nur als
Gastspielerin startberechtigt.
- Zu 14.2: Die Ausführungsbestimmung zu 11.3
gilt entsprechend.
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14.3 Ziffer 10.2 gilt entsprechend.
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14.4 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher
Vereinsmeister der weiblichen Jugend U14 [Jahreszahl]“.
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15
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DVM U12
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- Zu 10: Die Pseudo-Wertungszahl für Spieler
ohne DWZ und Elo beträgt 800.
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15.1 An der DVM U12 nehmen 20
Vereinsmannschaften teil. Jede Mannschaft besteht aus vier
Jugendlichen der Altersklasse U12.
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- Zu 15.1: Abweichend von Ziffer 2.5 beträgt
die Spielzeit 75 Minuten für 40 Züge, danach zusätzliche 15
Minuten für die restlichen Züge, bei zusätzlichen 30 Sekunden
pro Zug von Beginn an.
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15.2 Ziffer 10.2 gilt entsprechend.
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15.3 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher
Vereinsmeister der Jugend U12 [Jahreszahl]“.
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16
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DSM
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16.1 Die DSM werden jährlich in fünf
Wettkampfklassen (WK) ausgetragen. Teilnahmeberechtigt sind
allgemein- und berufsbildende Schulen außer Institutionen, die
überwiegend der Erwachsenenbildung dienen.
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16.2 Spielberechtigt
sind
für die WK 2 alle
Schülerinnen und Schüler, die am 31. Dezember des dem laufenden
Kalenderjahr vorangegangenen Jahres das 17. Lebensjahr noch nicht
vollendet hatten;
für die WK 3 alle
Schülerinnen und Schüler, die am 31. Dezember des dem laufenden
Kalenderjahr vorangegangenen Jahres das 15. Lebensjahr noch nicht
vollendet hatten;
für die WK 4 alle
Schülerinnen und Schüler, die am 31. Dezember des dem laufenden
Kalenderjahr vorangegangenen Jahres das 13. Lebensjahr noch nicht
vollendet hatten;
für die WK M alle
Schülerinnen und Abgängerinnen des laufenden Schuljahres, die am
31. Dezember des dem laufenden Kalenderjahr vorangegangenen Jahres
das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten;
für die WK G alle
Schülerinnen und Schüler, die die Klassen 1 bis 4 besuchen;
für die WK HR alle
Schülerinnen und Schüler, die keine Grundschule, kein Gymnasium
und keinen gymnasialen Zweig besuchen.
Ziffer 1.4 findet keine Anwendung.
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16.3 Jeder Landesverband entsendet je eine
Mannschaft, in der WK G zwei Mannschaften. Der Ausrichter erhält
einen Freiplatz. Bei der WK G wird ein größeres Feld
(Open-Charakter) angestrebt. Der Referent für Schulschach besetzt
gegebenenfalls weitere freie Plätze. Die WK HR wird als
offizielles Turnier ausgetragen; die Teilnehmerzahl kann
beschränkt werden, wobei mindestens 18 Plätze angeboten werden
sollen.
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16.4 Jede Mannschaft besteht aus vier Spielern
derselben Schule.
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16.5 Die Teilnahme- und Spielberechtigung gemäß
Ziffer 16.1, 16.2 und 16.3 Satz 1 ist von den jeweiligen
Schulleitungen schriftlich zu bestätigen.
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16.6 Die Teilnehmer spielen in jeder
Wettkampfklasse ein Turnier nach Schweizer System mit sieben
Runden, in der WK G und WK HR im Regelfall neun Runden.
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16.7 Die Spielzeit beträgt je Spieler eine
Stunde für die gesamte Partie, in der WK G und WK HR 30 Minuten
pro Spieler.
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16.8 Der Referent für Schulschach hat in
Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Schulschach das Recht, für
die einzelnen Wettkampfklassen Regelungen der Austragung
festzulegen und in einzelnen Fällen Sonderregelungen zu treffen;
dabei kann von Regelungen der Ziffer 5, nicht aber von Regelungen
der Ziffern 16.1 bis 16.7 abgewichen werden. Alle Festlegungen
sind mit den Ausschreibungen der Wettkampfklassen rechtzeitig zu
veröffentlichen.
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16.8 Der Sieger in jeder Wettkampfklasse erhält
den Titel „Sieger des Deutschen
Schulschach-Mannschaftswettbewerbs [Jahreszahl] der [Bezeichnung
der Wettkampfklasse]“.
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