Bei jeder Meisterschaft, die die DSJ veranstaltet, muss sie mit Spielsaal und Unterkünfte bereitstellen. Ersterer ist häufig nur dann günstig zu erhalten, wenn dem Hotelbetreiber im Gegenzug eine gewisse Anzahl Übernachtungen garantiert wird. Im Sinne einer kostengünstigen Meisterschaft ist es also erstrebenswert, dass der DSJ (oder ein von ihr beauftragter Ausrichter) eine gewisse Verhandlungsmasse zur Verfügung steht.
Um der DSJ und ihren Ausrichtern sicherzustellen, dass diese Position nicht durch "Rosinenpickermentalität" - schöne kostenlose Spielsäle einerseits, günstige auswärtige Unterkunft andererseits - gefährdet ist, hat die Jugendversammlung beschlossen, dass der DSJ-Vorstand eine bestimmte Unterkunft für die Teilnehmer verpflichtend machen und ggf. die Startberechtigung davon abhängig machen kann. Die Regelung ist moderat gestaltet, statuiert diese Pflicht etwa nur für 85 % der jeweiligen Delegation und enthält Befreiungsmöglichkeiten "insbesondere aus Gründen der Gesundheit, besonderer Betreuungserfordernisse, sozialer und finanzieller und regionaler Aspekte".
In der Praxis wird sich wenig ändern, da die DSJ bisher auch durch moderate Vereinbarungen immer die nötige Verhandlungsmasse erreichen konnte. Die Regelung schafft lediglich die Sicherheit, nicht im Ernstfall im Regen zu stehen. Die genaue Regelung ist in
Spielordnung unter 2.3 zu finden.