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SS
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Jugendspielordnung
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Ausführungsbestimmungen
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Diese Jugendspielordnung wurde von der Jugendversammlung der Deutschen
Schachjugend am 2. März 2008 in Bremen beschlossen und zuletzt am 7. März 2010
in Saarlouis geändert.
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Die Ausführungsbestimmungen wurden zuletzt von der Jugendversammlung
am 7. März 2010 geändert.
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Grundsätze
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1.1 Die Deutsche Schachjugend (DSJ) regelt den Jugendspielbetrieb,
soweit er über den Rahmen der Mitgliedsverbände des Deutschen Schachbundes
e. V. (DSB) hinausgeht, insbesondere die unter Ziffer 1.3 aufgeführten
Veranstaltungen.
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1.2 Die DSJ veranstaltet Turniere für Jugendliche in verschiedenen
Altersklassen. Stichtag für alle Altersklassen ist der 31. Dezember des dem
laufenden Kalenderjahr vorangegangenen Jahres.
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1.3 Die DSJ veranstaltet – sofern im Haushalt die dafür
erforderlichen Mittel bereitgestellt sind – alljährlich folgende
Turniere:
Deutsche Einzelmeisterschaften für Jugendliche unter 18 Jahren (DEM
U18),
Deutsche Einzelmeisterschaften für weibliche Jugendliche unter 18
Jahren (DEM U18w),
Deutsche Einzelmeisterschaften für Jugendliche unter 16 Jahren (DEM
U16),
Deutsche Einzelmeisterschaften für weibliche Jugendliche unter 16
Jahren (DEM U16w),
Deutsche Einzelmeisterschaften für Jugendliche unter 14 Jahren (DEM
U14),
Deutsche Einzelmeisterschaften für weibliche Jugendliche unter 14
Jahren (DEM U14w),
Deutsche Einzelmeisterschaften für Jugendliche unter 12 Jahren (DEM
U12),
Deutsche Einzelmeisterschaften für Jugendliche unter 10 Jahren (DEM
U10),
Deutsche Meisterschaften für Länder-Jugendmannschaften (DLM),
Deutsche Meisterschaft für Vereins-Jugendmannschaften (DVM U20),
Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der weiblichen Jugend
(DVM U20w),
Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der Jugend unter 16
Jahren (DVM U16),
Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der Jugend unter 14
Jahren (DVM U14),
Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der weiblichen Jugend
unter 14 Jahren (DVM U14w),
Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der Jugend unter 12
Jahren (DVM U12),
Deutsche Schulschach-Mannschaftsmeisterschaften (DSM).
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1.4 An diesen Veranstaltungen können nur Jugendliche teilnehmen, die
durch ihre Mitgliedsorganisation dem Deutschen Schachbund (DSB) gemeldet
sind. Sie müssen
1. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder
2. seit mindestens einem Jahr ihren Lebensmittelpunkt in der
Bundesrepublik Deutschland haben oder
3. teilnahmeberechtigt sein aufgrund einer anderen Bestimmung
dieser Ordnung.
Sofern nichts anderes bestimmt ist, sind dem Nationalen Spielleiter
die Voraussetzungen nur auf seine Anforderung nachzuweisen.
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- Zu 1.4: Zum Nachweis des Lebensmittelpunkts dienen Melde-, Schul-
bzw. Ausbildungsbescheinigung oder andere amtliche Bescheinigungen.
- Zu 1.4: Wenn Nachweis über die Voraussetzungen der Spielberechtigung
zu führen ist, tritt sie erst mit ihrer Feststellung ein.
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1.5 Der Arbeitskreis Spielbetrieb (AKS) unter Leitung des Nationalen
Spielleiters ist zuständig für die Austragung aller von der DSJ
ausgeschriebenen Turniere. Die Vorbereitung und Turnierleitung obliegt einer
vom Arbeitskreis Spielbetrieb (AKS) bestimmten, fachlich geeigneten Person
(„Turnierverantwortlicher“); aus Gründen der Zweckmäßigkeit können die
Vorbereitung der Turniere und die Turnierleitung vor Ort auf mehrere Personen
verteilt werden. Grundsätzlich wird vom AKS eines seiner Mitglieder bestimmt,
das die Vorbereitung eines oder mehrerer Turniere koordiniert.
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- Zu 1.5: Aus Gründen der Zweckmäßigkeit kann auch eine Person, die
nicht Mitglied des AKS ist, als Turnierverantwortlicher benannt werden. Der
AKS ist gegenüber dem Turnierverantwortlichen weisungsbefugt.
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1.6 Über Proteste und Einsprüche entscheidet während der
Meisterschaften abschließend ein Turnierschiedsgericht, im Übrigen das
Schiedsgericht der DSJ. Die Einzelheiten regelt die Rechts- und
Verfahrensordnung.
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1.7 Der Vorstand oder ein von diesem bestimmtes Gremium kann zu dieser
Spielordnung Ausführungsbestimmungen erlassen und ändern; bindende Regelungen
dürfen die Ausführungsbestimmungen nur enthalten, wenn diese Spielordnung für
den betreffenden Bereich keine abschließende Regelung trifft oder die
Regelung der Spielordnung der Präzisierung bedarf. Beschließt die
Jugendversammlung eine Änderung dieser Spielordnung, durch die ein in den
Ausführungsbestimmungen geregelter Bereich nunmehr bereits in der Spielordnung
abschließend geregelt wird, so werden entgegenstehende Ausführungsbestimmungen
hinfällig. Ziffer 16.7 bleibt unberührt.
Die Ausführungsbestimmungen in ihrer aktuellen Fassung werden
mit der Spielordnung bei allen Turnieren der DSJ durch Aushang vor Ort
veröffentlicht; darüber hinaus werden sie auf den Internetseiten der DSJ
veröffentlicht.
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Spielweise, Spielregeln, Streitfälle
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- Zu 2: Soweit in der Spielordnung oder in den Ausführungsbestimmungen
DWZ-Zahlen relevant sind, bestimmt der Nationale Spielleiter den maßgeblichen
Stichtag.
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2.1 Die Spielregeln des Weltschachbundes (FIDE), die Rechts- und
Verfahrensordnung der DSJ, die Satzung des DSB und die Jugendordnung der DSJ
bilden einen Bestandteil dieser Spielordnung. Sie sind grundsätzlich anzuwenden,
wenn diese Spielordnung keine abschließende Regelung trifft. Abweichungen von
den genannten Regeln sind im Sinne einer kindes- und jugendgemäßen
Handhabung möglich, wenn sie vorher im Rahmen der Ausschreibung oder eines
Aushangs vor Ort angekündigt war.
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- Zu 2.1: Bei Turnieren nach Schweizer System erfolgt die Auslosung
unter Anwendung der FIDE-Paarungsrichtlinien (nach Startrangliste und
Hälftenbildung), sofern in den Ausführungsbestimmungen nichts anderes
bestimmt ist.
- Zu 2.1: Gerade in den jüngeren Altersklassen unserer Jugendturniere
fühlen sich Mädchen und Jungen regelmäßig durch die Begleitung ihrer Gegner
und durch ihre eigenen Begleiter unter Druck gesetzt. Auch wenn der größere
Teil der Betreuer, Trainer und Eltern sich fair und zurückhaltend benimmt, so
gibt es doch zahlreiche Verdächtigungen der Beeinflussung von Partien. Auch
das Bewusstsein, mehrere Stunden unter Beobachtung der eigenen
Begleiter zu spielen, kann für jüngere Spieler eine starke Belastung bedeuten.
Die Verantwortlichen der DSJ werden in ihrer Aufgabe bestärkt, für
eine strikte Einhaltung der sportlich fairen Rahmenbedingungen gerade in den
unteren Altersklassen zu sorgen. Hierbei ist das Interesse der Spieler in der
Regel
höher als dasjenige der Zuschauer zu bewerten.
- Finden mehrere deutsche Meisterschaften zur gleiche Zeit stand, kann
jeder Spieler nur an einer Meisterschaft teilnehmen.
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2.2 Der Schiedsrichter berücksichtigt bei der Anwendung der FIDE-Regeln
den Entwicklungsstand des Spielers und kann in begründeten Ausnahmefällen im
Sinne einer altersgemäßen Handhabung von einzelnen Regeln abweichende
Entscheidungen treffen.
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2.3 Zu allen von der DSJ ausgerichteten Turnieren gibt der Turnierverantwortliche
eine detaillierte Ausschreibung mit sämtlichen Einzelheiten bekannt. Falls er
dies aus Kostengründen für erforderlich hält, kann der Vorstand der DSJ
beschließen, dass bis zu 85 % aller Spieler und offiziellen Begleiter jeder
Landesdelegation bzw. Mannschaft in einer von DSJ oder Ausrichter
vermittelten Unterkunft übernachten müssen, und das Startrecht hiervon
abhängig machen. Der Beschluss ist den Landesverbänden spätestens zwei Monate
vor Beginn der Meisterschaft bekannt zu geben. Weitere Ausnahmen,
insbesondere aus Gründen der Gesundheit, besonderer Betreuungserfordernisse,
sozialer und finanzieller und regionaler Aspekte, sind nur mit ausdrücklicher
Zustimmung durch den Turnierverantwortlichen möglich und können von der
Zahlung eines erhöhten Organisationskostenbeitrags abhängig gemacht werden.
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- Zu 2.3: Die Ausschreibung enthält insbesondere Richtlinien der
Kostenerstattung und Art und Umfang der Aufsichtsführung. Vor Turnierbeginn
ist ferner bekannt zu geben, wo und wann die Runden gespielt werden; außerdem
der Auslosungsmodus, der Ort, an dem die Auslosung veröffentlicht wird; die
Hilfswertungen bei Punktgleichheit; die Bestimmungen über die Berichterstattung;
Meldefristen. Auslosungsmodus, Hilfswertungen und Meldefristen sollen
bereits in der Ausschreibung bekannt gegeben werden. Falls zu einer Frage weder die
Spielordnung noch diese Ausführungsbestimmungen noch die Ausschreibung eine
eindeutige Regelung trifft, liegt die Entscheidung im Ermessen des
Turnierverantwortlichen. Die Weisungsbefugnis des AKS gegenüber dem
Turnierverantwortlichen bleibt unberührt.
- Zu 2.3: Die Auslosung findet grundsätzlich unverzüglich nach dem
Abschluss der letzten Partie einer Runde statt.
- Zu 2.3: Bei Einzelturnieren ist für minderjährige Spieler der Meldung
eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen, aus der
hervorgehen muss, dass diese mit einer Teilnahme des betreffenden Spielers
einverstanden sind, die Bestimmungen der Ausschreibung zur Kenntnis genommen
haben und diese akzeptieren. Ziffer 2.4 gilt sinngemäß. Soweit nach
dieser Spielordnung die Betreuung von Spielern oder Mannschaften durch
Begleiter vorgeschrieben ist, sind diese vor Turnierbeginn innerhalb einer
vom Turnierverantwortlichen zu bestimmenden Frist dieser gegenüber namentlich
zu benennen. Ziffer 2.3 gilt sinngemäß. Begleiter, die durch Beschluss des
DSJ-Vorstands als ungeeignet erkannt wurden, dürfen nicht benannt werden. Ein
solcher Beschluss kann auch noch nach der Meldung gefasst werden; in einem
solchen Fall ist zur Meldung eine Nachfrist nach Ziffer 2.4 Satz 1 zu setzen.
Der
Beschluss ist zu begründen und dem Betroffenen und dessen Landesverband
bekannt zu geben. Ziffer 3.3 Satz 1 gilt entsprechend.
- Zu 2.3: Anträge auf eine Ausnahme von der Verpflichtung, in der
vermittelten Unterkunft übernachten zu müssen, werden im Einzelfall geprüft.
Der Turnierverantwortliche berücksichtigt bei seiner Entscheidung die
Einschätzung des Landesverbands, sofern sie vorliegt. Lehnt der
Turnierverantwortliche den Antrag ab und ging er mindestens drei Wochen vor
Beginn der Meisterschaft ein, so kann der Antragsteller binnen zwei Wochen
die Entscheidung vom geschäftsführenden Vorstand kontrollieren lassen.
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2.4 Wird eine Meldefrist überschritten, wird schriftlich eine
Nachfrist von zwei Wochen gesetzt. Bleibt auch die Nachfrist ungenutzt, hat
der Turnierverantwortliche in Abstimmung mit dem AKS das Recht, den Platz
anderweitig zu vergeben.
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2.5 Sofern für einzelne Meisterschaften in dieser Spielordnung oder
den Ausführungsbestimmungen nichts anderes bestimmt ist, beträgt die
Spielzeit 90 Minuten für 40 Züge, danach zusätzliche 30 Minuten für die
restlichen Züge, bei zusätzlichen 30 Sekunden pro Zug von Beginn an.
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- Zu 2.5: Bei Meisterschaften, die in einem ununterbrochenen Zeitraum
am gleichen Ort stattfinden, hat jeder Spieler, der nach dem angesetzten
Spielbeginn im Spielbereich eintrifft, die Partie verloren, es sei denn, die
Ausschreibung sieht einen längeren Zeitraum vor oder der Schiedsrichter
entscheidet anders.
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2.6 Alle Spieler, Mannschaften und Begleiter sind verpflichtet, die
Bestimmungen dieser Spielordnung und die zu der betreffenden Veranstaltung
ergangene Ausschreibung zu beachten und den Gedanken des fair play zu
berücksichtigen sowie die allgemeine Ordnung des Turniers zu wahren. Diese
Verpflichtung erstreckt sich auch auf das Verhalten in der Unterkunft
und während der spielfreien Zeit. Sie beinhaltet insbesondere die Beachtung
allgemeiner Gebote und Verbote, die von der Turnierleitung, Ausrichter und
Träger der Unterkunft erlassen wurden. Verstöße können nach Ziffer 3 geahndet
werden.
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- Zu 2.6: Partien oder Mannschaftskämpfe, denen kein echter Wettkampf
zugrunde liegt, werden in der Regel nach Ziffer 3 bestraft, insbesondere im
Fall von Ergebnisabsprachen vor Partiebeginn.
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3
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Ordnungsmaßnahmen,
Strafen
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3.1 Bei
Verstößen gegen die Spielordnung können die nachfolgenden Maßnahmen durch den
Turnierverantwortlichen getroffen werden:
a) Ermahnung,
b) Verweis,
c) Zeitstrafen,
d) Anordnung,
den Spielraum zu verlassen,
e) Anordnung,
den Zuschauerraum zu verlassen,
f) Annullierung
von Spielergebnissen und Anordnung von Wiederholungsspielen,
g) Erkennung auf
Verlust von Partien,
h) Aberkennung
eines Punktes oder mehrerer Punkte am Ende des Turniers ohne Einflussnahme
auf ein Einzelergebnis,
Bei wiederholten
oder groben Verstößen können weiterhin verhängt werden:
i) Geldbußen bis
zu 100 Euro,
j) Ausschluss
von der laufenden Veranstaltung,
k) Anordnung,
die Unterkunft zu verlassen.
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- Zu 3.1: Die Möglichkeit, Strafen nach Art. 13.4 der FIDE-Regeln zu
verhängen, bleibt unberührt.
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3.2 Über die in
Ziffer 3.1 genannten Maßnahmen hinaus kann der Nationale Spielleiter der DSJ
die folgenden Strafen verhängen:
a) Geldbußen bis
zu 1.000 Euro,
b) Spielsperren
für die Dauer von bis zu zwei Jahren.
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3.3 Bei allen Ordnungsmaßnahmen ist
der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anzuwenden. Die Maßnahmen nach Ziffer
3.1 und 3.2 sind zu begründen; bei Maßnahmen nach Ziffer 3.2 erfolgt die
Begründung immer, bei denjenigen nach Ziffer 3.1 lit. f) bis k) in der Regel
schriftlich.
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- Zu 3.3: In der Begründung sind der festgestellte Sachverhalt, die
Notwendigkeit der Maßnahme und die Abwägung zur Art der Maßnahme schriftlich
festzuhalten. Auf die schriftliche Begründung kann bei Maßnahmen nach Ziffer
3.1 verzichtet werden, wenn der Betroffene die Maßnahme akzeptiert.
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4
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Allgemeine
Bestimmungen für Einzelturniere
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- Zu 4: Die Startrangliste wird nach DWZ aufgestellt, bei gleicher DWZ
zweier oder mehrerer Spieler hilfsweise alphabetisch.
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4.1 Soweit durch
diese Spielordnung nichts anderes bestimmt ist, gelten für alle
Einzelturniere die nachfolgenden Bestimmungen.
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4.2 Bei
Punktgleichheit gelten bei allen Turnieren nach dem Schweizer System die
folgenden Kriterien:
a)
Buchholzwertung mit einem Streichergebnis,
b) weitere in
den Ausführungsbestimmungen festgelegte Feinwertungen.
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- Zu 4.2: Als weitere Feinwertungen werden die folgenden Kriterien in
dieser Reihenfolge angewandt:
a) verfeinerte Buchholzwertung mit einem Streichergebnis,
b) Siegwertung,
c) Startrangliste.
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4.3 Bei
Punktgleichheit gelten bei Rundenturnieren nachfolgende Kriterien:
a)
Sonneborn-Berger-Wertung,
b) weitere in
den Ausführungsbestimmungen festgelegte Feinwertungen.
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- Zu 4.3: Als weitere Feinwertungen werden die folgenden Kriterien in
dieser Reihenfolge angewandt:
a) Siegwertung,
b) Startrangliste.
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4.4 Teilnehmer
und offizielle Betreuer der Landesverbände bei offiziellen Meisterschaften
der DSJ werden mit einer Eigenbeteiligung belastet. Minderjährige Spieler müssen von einer
volljährigen Person begleitet werden. Der Begleiter unterstützt den
Turnierleiter bei der Wahrnehmung der gebotenen Aufsicht nach Maßgabe der
örtlichen Gegebenheiten im Rahmen der vor Ort zu treffenden Absprachen. In
Zweifelsfällen entscheidet der Turnierleiter. Die Auswahl einer geeigneten
Begleitperson obliegt dem Landesverband des betreffenden Spielers. Von der
Anwendung von Satz 1 kann der Turnierverantwortliche für die DEM U18, die DEM
U18w, die DEM U16, die DEM U16w, die DEM U14 und die DEM U14w absehen, soweit
diese Meisterschaften einzeln ausgerichtet werden.
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- Zu 4.4: Der Tagessatz wird jährlich vom Vorstand festgelegt, wobei
das Gebot der Sparsamkeit zu beachten ist. An- und Abreisetag gelten als
insgesamt ein Tag im Sinne dieser Bestimmung.
- Zu 4.4: Ein Begleiter kann gleichzeitig mehrere Jugendliche, auch
aus verschiedenen Landesverbänden betreuen, jedoch nicht gleichzeitig mehr
als acht. Sofern ein Spieler von einem Begleiter betreut werden möchte, ohne
dass dies aufgrund der vorstehenden Bestimmungen vorgeschrieben ist, können
diesem Begleiter nach Absprache mit dem Turnierleiter ebenfalls Aufsichtsfunktionen
übertragen werden.
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4.5 An Deutschen
Einzelmeisterschaften, die der Dopingkontrolle unterliegen, kann nur
teilnehmen, wer spätestens bei Turnierbeginn eine Vereinbarung mit der DSJ
abschließt, wonach er sich den Regelungen der Nationalen Anti Doping Agentur
(NADA) über die Durchführung von Dopingkontrollen, dem Verfahren vor dem
Schiedsgericht des DSB, der Schiedsgerichtsgerichtsbarkeit des Deutschen
Olympischen Sportbundes und des Cour d'Arbitrage sowie den sich aus dem
NADA-Code ergebenden Folgen bei Feststellung verbotener Substanzen im Urin
oder bei Verweigerung der Dopingkontrollen oder Verletzung der sonst im
NADA-Code geregelten Pflichten unterwirft.
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- Zu 4.5: Für die DSJ zeichnet der Nationale Spielleiter oder ein
Vorsitzender.
- Zu 4.5:
Hinweis: Gemäß Vereinbarung zwischen DSB und NADA unterliegen derzeit die
Altersklassen U18 und U18w der Dopingkontrolle.
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Allgemeine Bestimmungen für Mannschaftsturniere
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- Zu 5: Die Startrangliste wird nach dem DWZ-Schnitt der Stammspieler
aufgestellt.
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5.1 Soweit durch diese Spielordnung nichts anderes bestimmt ist,
gelten für alle Mannschaftsturniere die nachfolgenden Bestimmungen dieses
Abschnitts.
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- Zu 5.1: Die erstgenannte Mannschaft führt an den ungeraden Brettern
die schwarzen Steine.
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5.2 Einen Mannschaftskampf gewinnt die Mannschaft, die mehr
Brettpunkte als die gegnerische Mannschaft erreicht. Jeder Mannschaftssieg
wird mit zwei Punkten, jeder unentschiedene Kampf mit einem Punkt, der
Verlust mit null Punkten gewertet.
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5.3 Bei Punktgleichheit gelten bei allen Turnieren nach dem Schweizer
System die folgenden Kriterien:
a) Anzahl der Brettpunkte,
b) weitere in den Ausführungsbestimmungen festgelegte Feinwertungen.
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- Zu 5.3: Als weitere Feinwertungen werden die folgenden Kriterien in
dieser Reihenfolge angewandt:
a) Buchholzwertung
b) Siegwertung,
c) direkter Vergleich,
d) Berliner Wertung,
e) Startrangliste.
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5.4 Bei Punktgleichheit gelten bei Rundenturnieren nachfolgende
Kriterien:
a) Anzahl der Brettpunkte
b) weitere in den Ausführungsbestimmungen festgelegte Feinwertungen.
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- Zu 5.4: Als weitere Feinwertungen werden die folgenden Kriterien in
dieser Reihenfolge angewandt:
a) Sonneborn-Berger-Wertung
b) Siegwertung,
c) Startrangliste.
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5.5 Teilnehmer und offizielle Betreuer der Landesverbände bei offiziellen
Meisterschaften der DSJ werden mit einer Eigenbeteiligung belastet. Jede Mannschaft
wird von einem volljährigen Betreuer betreut. Dieser übt die Aufsicht über
die Spieler seiner Mannschaft aus und ist für diese gegenüber Ausrichter,
Turnierleiter und Bevollmächtigen der Unterkunft verantwortlich.
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- Zu 5.5: In dem Tagessatz sind die Übernachtungskosten, Kosten für
Vollverpflegung und sämtliche Nebenkosten (einschließlich
Organisationskosten) enthalten. An- und Abreisetag gelten als insgesamt ein
Tag im Sinne dieser Bestimmung.
- Zu 5.5: Der Begleiter soll nicht zugleich Spieler sein; er soll
mindestens drei Jahre älter als der älteste Spieler sein. Ausnahmen hiervon
sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Turnierverantwortlichen möglich.
Eine ohne Begleiter angereiste Mannschaft ist ohne diese Genehmigung nicht
startberechtigt.
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5.6 Jede Mannschaft benennt dem Turnierleiter einen Mannschaftsführer.
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- Zu 5.6: Der Mannschaftsführer ist zuständig für die
Mannschaftsaufstellung. Er darf während des Turniers seinen Spielern raten,
ein Remisangebot anzunehmen oder abzulehnen und ein Remisangebot abzugeben,
die Partie aufzugeben oder – auf Anfrage des Spielers – fortzusetzen.
Er allein
hat das Recht, im Namen der Mannschaft gegen Entscheidungen des
Turnierleiters Protest einzulegen.
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5.7 Die Mannschaften sind nach Spielstärke aufzustellen. Nach
dem Meldeschluss sind keine Nachmeldungen mehr möglich. Die Reihenfolge darf
während des Turniers nicht mehr geändert werden. Falsche Brettbesetzung zieht
den Partieverlust für die zu tief eingesetzten Spieler nach sich.
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- Zu 5.7: Zum Meldeschluss können beliebig viele Spieler in fester
Reihenfolge gemeldet werden. Die Mannschaftsmeldung darf von der Aufstellung
der Qualifikationsturnier und Landesverbandsmeisterschaften abweichen.
- Zu 5.7: Bei den Deutschen Mannschaftsmeisterschaften darf kein
Spieler vor einem Spieler aufgestellt werden, der eine um mehr als 200 Punkte
bessere DWZ besitzt. Über begründete Ausnahmen entscheidet der
Turnierverantwortliche. Lehnt er die abgegebene Meldung ab und erfolgte die
Mitteilung der Reihenfolge mindestens drei Wochen vor Beginn der Meisterschaft,
so kann der Meldende binnen zwei Wochen die Entscheidung vom Nationalen
Spielleiter kontrollieren lassen.
- In die Startrangliste werden nur Spieler aufgenommen, die vor Ort
anwesend sind. Die Startrangliste kann während des Turniers nicht verändert
werden. Der Turnierverantwortliche kann Ausnahmen zulassen.
- Zu 5.7: Bretter können bei Namensnennung freigelassen werden. Das
letzte Brett kann ohne Namensnennung freigelassen werden.
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5.8 Es kann ein Ersatzspieler eingesetzt werden.
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5.9 Reisen zehn oder weniger Mannschaften an, kann der
Turnierverantwortliche den Turniermodus vor der ersten Runde ändern. Darüber
hinaus kann er aus zwingenden organisatorischen Erfordernissen eine von
Ziffer 2.5 abweichende Bedenkzeitregelung festsetzen.
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6
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DEM U18, U18w, U16, U16w, U14 und U14w
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6.1 An den DEM U18, U18w, U16, U16w, U14 und U14w nehmen jeweils 24
bis 28 Jugendliche der jeweiligen Altersklasse teil.
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6.2 Es wird jeweils ein Turnier mit neun Runden nach Schweizer System
ausgetragen.
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6.3 Die Teilnehmerfelder ergeben sich wie folgt:
Jeder Landesverband entsendet pro Altersklasse einen Teilnehmer.
Es werden jeweils weitere vier bis acht Freiplätze vergeben.
Der Ausrichter erhält jeweils einen weiteren Freiplatz.
Je ein weiterer Platz wird an die beiden Landesverbände mit den
meisten gemeldeten Mitgliedern in der jeweiligen Altersklasse vergeben.
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- Zu 6.3: Die vier bis acht weiteren Freiplätze vergeben der Nationale
Spielleiter und der Beauftragte für Leistungssport auf Vorschlag des
Bundesnachwuchstrainers.
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6.4 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Jugendmeister [jeweilige
Altersklasse] [Jahreszahl]“ bzw. „Deutsche Jugendmeisterin [jeweilige
Altersklasse] [Jahreszahl]“.
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DEM U12 und U10
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7.1 Die DEM U12 und U10 werden jeweils in einer Gruppe mit mindestens
50 Jungen und 26 Mädchen der jeweiligen Altersklasse aus den Landesverbänden
sowie allen Kaderspielern der jeweiligen Altersklasse ausgetragen.
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- Zu 7.1: Abweichend von Ziffer 2.5 beträgt die Spielzeit 75 Minuten
für 40 Züge, danach zusätzliche 15 Minuten für die restlichen Züge, bei
zusätzlichen 30 Sekunden pro Zug von Beginn an.
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7.2 Die Teilnehmerzahlen der Landesverbände werden auf der Grundlage
der bei den vergangenen drei DEM der jeweiligen Altersklasse erzielten Punkte
zugeteilt. Für vordere Platzierungen erhalten die Landesverbände Bonuspunkte.
Die Berechnungsweise regeln die Ausführungsbestimmungen. Es können weitere
Freiplätze vergeben werden.
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- Zu 7.2: Die Zahl der Startplätze pro Landesverband steht – mit
Ausnahme der Kaderspieler und des Ausrichterfreiplatzes – schon
unmittelbar nach dem alten Turnier fest, es muss nicht bis zum ZPS-Termin
(Erscheinen der aktuellen Mitgliederzahlen am 15. Januar des Folgejahres)
gewartet werden. Es wird eine Rangliste (nach JWP) der Verbände, basierend
auf den Resultaten der letzten drei Deutschen Einzelmeisterschaften U12,
erstellt und dann eine eindeutige Zuordnung von Plätzen vorgenommen.
Bei der Berechnung soll die von den Spielern gezeigte Leistung bei den
zurückliegenden Meisterschaften als Hauptkriterium dienen. Dazu werden die
Ergebnisse der drei zurückliegenden Jahre herangezogen. Da jedes Turnier nach
gleichem System absolviert wird (11 Runden Schweizer System), sind die Ergebnisse
der vergangenen Jahre vergleichbar. Der Zeitraum von drei Jahren verlangt von
den Verbänden eine dreijährige kontinuierliche Arbeit im Jugendbereich, fängt
aber zugleich ein einmaliges schwächeres Ergebnis auf. Ermittelt werden die
Gesamtpunktzahlen der Spieler jedes Landesverbands. Holt also ein Spieler 6.5
Punkte in den 11 Partien, werden dem Landesverband entsprechend 6.5 Zähler
addiert. Die Ausrichterfreiplätze werden dabei nicht berücksichtigt.
Aus der Summe aller Spieler eines Landesverbands wird der Durchschnitt
berechnet. Zusätzlich zu diesem Durchschnittswert erhält der Verband Bonuspunkte,
wenn eine Spielerin oder ein Spieler unter den ersten zehn der Abschlusstabelle
platziert ist. Es gibt dafür 1.0 bis 0.1 Punkte. Mädchen, die unter den
ersten zehn des Gesamtturniers platziert sind, punkten dabei auch für die
Jungen des Verbandes. Bei den Mädchen werden die ersten fünf Platzierten
zusätzlich mit Bonuspunkten (0.5 bis 0.1) für die Mädchenwertung versehen.
Die so erreichten Jahreswertungspunkte werden zu einem Gesamtergebnis
addiert. Dabei erfahren die beiden letzten Jahre eine doppelte, das
drittletzte Jahr eine einfache Gewichtung. Beispiel: Baden holte 1994 4.7
JWP, 1995 3.6 JWP, 1996 4.0 JWP. Insgesamt ergeben sich für die Rangliste der
Verbände (4.7 x 1) + (3.6 x 2) + (4.0 x 2) = 19.9 JWP für Baden.
Entsprechend der Rangliste werden Plätze vergeben; bei Punktgleichheit
entscheidet das aktuellste Jahr.
Jungen: 1. Platz = 5 Teilnehmer, 2.-5. Platz = 4 Teilnehmer, 6.-10.
Platz = 3 Teilnehmer, 11.-17. Platz = 2 Teilnehmer. Mädchen: 1. Platz = 3 Teilnehmerinnen,
2.-8. Platz = 2 Teilnehmerinnen, 9.-17. Platz = 1 Teilnehmerin.
Zusätzlich zu diesen insgesamt 50 Jungen- und 26 Mädchenplätzen
erhalten die Kaderspieler (obwohl sie zur Berechnung der Zahlen beitrugen)
Freiplätze. Hinzu kommen fünf Ausrichterfreiplätze und weitere Freiplätze
nach Ziffer 12.2 Satz 2. Das Teilnehmerfeld umfasst dadurch rund 90
Spielerinnen.
- Zu 7.2: Die weiteren Freiplätze vergeben der Nationale Spielleiter
und der Beauftragte für Leistungssport auf Vorschlag des Bundesnachwuchstrainers.
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7.3 Es wird jeweils ein Turnier mit elf Runden nach Schweizer System
gespielt.
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7.4 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Jugendmeister [jeweilige
Altersklasse] [Jahreszahl]“.
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7.5 Das bestplatzierte Mädchen erhält den Titel „Deutsche
Jugendmeisterin [jeweilige Altersklasse] [Jahreszahl]“.
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DLM
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8.1 An der DLM nehmen Landesverbandsmannschaften teil. Jeder Landesverband
kann mindestens eine Mannschaft stellen. Der Ausrichter darf eine weitere
Landesauswahl melden.
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8.2 Bei den DLM sind je Mannschaft nur Spieler startberechtigt, die
zum Zeitpunkt der DLM für einen Verein des jeweiligen Landesverbandes
spielberechtigt sind.
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8.3 Jede Mannschaft besteht in jedem Mannschaftskampf aus je einem
Jugendlichen der Altersklassen U20, U18, U16, U14, U12, U20w, U16w und U12w.
Es sind zwei Ersatzspieler zugelassen, von denen mindestens einer weiblich
sein muss.
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8.4 Es wird ein Turnier über sieben Runden nach Schweizer System
ausgetragen.
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8.5 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Jugendmannschaftsmeister
der Länder [Jahreszahl]“.
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Allgemeine Bestimmungen zu den Deutschen Meisterschaften für
Vereinsmannschaften
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9.1 Bei den DVM sind je Mannschaft grundsätzlich die Spieler
startberechtigt, die in der der DVM vorangegangenen Saison für diesen Verein
spielberechtigt waren. Spieler, die in ebendieser Saison für keinen
Verein spielberechtigt waren, sind nur für den Verein startberechtigt, für
den sie zum Zeitpunkt der DVM spielberechtigt sind.
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- Zu 9.1: Für die Spielberechtigung der der DVM vorangegangenen Saison
ist grundsätzlich der Passschreibungstermin (in der Regel 15. Juli) des
Vorjahres der DVM maßgeblich; zu einem anderen Zeitpunkt in Kraft getretene
Spielberechtigungen sind von dem Verein nachzuweisen.
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9.2 Teilnahmeberechtigt im Sinne von 1.4 Satz 2 Nr. 3 sind zusätzlich
Jugendliche, die erstens seit mindestens einem Jahr ihren Lebensmittelpunkt
in einem Gebiet entlang der Grenzen zur Bundesrepublik Deutschland haben, das
auf Verwaltungsebene III der Nomenklatur statistischer Gebietseinheiten abgegrenzt
ist, und zweitens in keinem ausländischen Schachverein Mitglied sind. Die
Voraussetzungen sind dem Nationalen Spielleiter nachzuweisen. 9.1 Satz 2
findet keine Anwendung.
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- Zu 9.2: Zum Nachweis, dass keine Mitgliedschaft in einem
ausländischen Verein besteht, unterzeichnen der Verein, der Jugendliche und
ggf. seine gesetzlichen Vertreter eine entsprechende Erklärung.
- Zu 9.2: Hinweis:
Die Verwaltungsebene III entspricht den deutschen Landkreisen. Die Gebiete
sind jene, die förderfähig im Europa-Programm Interreg III A (z.B. bekannt
als „Euregio“) sind. Die Gebiete sind auf-geführt in Anhang I der Mitteilung
der EU-Kommission 2004/C 226/02, wobei jeweils zu prüfen ist, ob eine
gemeinsame Grenze mit der Bundesrepublik Deutschland besteht. Die Mitteilung
ist auf der DSJ-Internetseite verfügbar.
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9.3 Zur Ermittlung der teilnehmenden Mannschaften werden folgende
Regionalgruppen gebildet:
Nord: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein;
West: Nordrhein-Westfalen;
Mitte: Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Saarland;
Süd-Ost: Bayern, Sachsen;
Süd: Baden, Württemberg.
Die jeweiligen Landesverbände organisieren den zur Ermittlung der
Qualifikanten notwendigen Spielbetrieb in eigener Verantwortung.
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9.4 Der Ausrichter erhält einen Freiplatz. Die übrigen
Teilnehmerplätze werden zu gleichen Teilen nach Qualität (Erfolge der
vergangenen drei Jahre) und Quantität auf die Regionalgruppen verteilt. Das
Nähere regeln die Ausführungsbestimmungen.
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- Zu 9.4 und 9.5: Der Ausrichter kann mit einer zweiten Mannschaft
starten, sofern eine Mannschaft des ausrichtenden Vereins bereits
qualifiziert ist und dies zum Erreichen einer geraden Teilnehmerzahl führt.
- Zu 9.4: Die Hälfte der nach Abzug der Ausrichterfreiplätze zu
vergebenden Plätze einer Meisterschaft wird nach der Anzahl der gemeldeten
Jugendlichen auf die Regionalgruppen verteilt (Quantität), die andere Hälfte
wird nach den Ergebnissen der letzten drei Jahre auf die Regionalgruppen
verteilt (Qualität). Das Auf- und Abrunden der Teilnehmerzahlen erfolgt nach
der Addition der beiden Kriterien.
Die nach Meldezahlen zu vergebenden Plätze werden nach dem Verfahren Hare/Niemeyer
auf die Regionalgruppen verteilt. Dabei werden die ZPS-Zahlen der jeweiligen
Altersklasse vom Januar des Jahres, in dem die Meisterschaft stattfindet,
herangezogen.
Zur Vergabe der nach den Ergebnissen der Vorjahre zu verteilenden
Plätze werden die Durchschnittsmannschaftspunktzahlen (DMP) der teilnehmenden
Mannschaften für jede Regionalgruppe für die jeweilige Altersklasse für die
vergangenen drei Jahre ermittelt. Dabei werden die Punktzahlen der letzten
beiden Jahre verdoppelt. Bei der Berechnung der DMP wird in der Regionalgruppe,
die jeweils den Ausrichter gestellt hat, das Ergebnis der im jeweiligen Jahr
schlechtesten Mannschaft nicht berücksichtigt, sofern der Ausrichtervertreter
nicht einziger Teilnehmer aus dieser Regionalgruppe war. Die Summe dieser
Punktzahlen bildet (für jede Regionalgruppe und jede Altersklasse) die
Grundlage für die Verteilung der Plätze nach dem Verfahren Hare/Niemeyer.
Sollte eine Regionalgruppe danach keinen Platz oder nur den
Ausrichterfreiplatz zugeteilt bekommen, so erhält diese Regionalgruppe einen
Platz, der von den nach der Rest-Verteilung zu vergebenden Plätzen abgezogen
wird.
Sollte nach der Verteilung Gleichheit bei dem letzten zu vergebenden
Platz entstehen, so geht dieser Platz an die Regionalgruppe, die die
bestplatzierte Mannschaft des Vorjahres aufzuweisen hat.
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9.5 Bei jeder Deutschen Meisterschaft für Vereinsmannschaften ist
grundsätzlich nur eine Mannschaft pro Verein startberechtigt.
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10
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DVM U20
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- Zu 10: Die Pseudo-Wertungszahl für Spieler ohne DWZ und Elo beträgt
1500.
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10.1 An der DVM U20 nehmen 16 Vereinsmannschaften teil. Jede
Mannschaft besteht aus sechs Spielern der Altersklasse U20.
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10.2 Es wird ein Turnier über sieben Runden nach Schweizer System
ausgetragen.
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10.3 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Vereinsmeister der Jugend
U20 [Jahreszahl]“.
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11
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DVM U20w
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- Zu 11: Die Pseudo-Wertungszahl für Spieler ohne DWZ und Elo beträgt
1000.
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11.1 Abweichend zu 9.1 sind bei der DVM U20w je Mannschaft
Spielerinnen startberechtigt, die in der laufenden Saison für diesen Verein
spielberechtigt sind.
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- Zu 11.1: Für die Spielberechtigung der laufenden Saison ist
grundsätzlich der Passschreibungstermin (in der Regel 15. Juli) des laufenden
Jahres der DVM maßgeblich; zu einem anderen Zeitpunkt in Kraft getretene
Spielberechtigungen sind von dem Verein nachzuweisen.
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11.2 Abweichend zu 9.2 und 9.3 wird die DVM U20w als offenes
Turnier ausgetragen. Die Teilnehmerzahl kann beschränkt werden, wobei
mindestens 16 Plätze angeboten werden sollen. Jede Mannschaft besteht aus vier
weiblichen Jugendlichen der Altersklasse U20.
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- Zu 11.2: Sofern eine Beschränkung der Teilnehmerzahl erfolgt, kann
der Turnierverantwortliche unter Berücksichtigung folgender Kriterien Plätze
vergeben:
· Reihenfolge der
Anmeldungen
· Vorjahresplatzierungen
· Teilnahmekontinuität
· ausgeglichene
regionale Zusammensetzung des Teilnehmerfeldes
· Spielstärke der
Mannschaften.
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11.3 In jeder Mannschaft ist abweichend von Ziffer 11.1 eine Spielerin
startberechtigt, die in der laufenden Saison einem anderen Verein angehört.
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- Zu 11.3: Die Spielberechtigung nach Ziffer 11.3 muss durch den
Verein nachgewiesen werden.
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11.4 Ziffer 10.2 gilt entsprechend.
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11.5 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Vereinsmeister der
weiblichen Jugend U20 [Jahreszahl]“.
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12
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DVM U16
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- Zu 12: Die Pseudo-Wertungszahl für Spieler ohne DWZ und Elo beträgt
1200.
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12.1 An der DVM U16 nehmen 20 Vereinsmannschaften teil. Jede
Mannschaft besteht aus vier Jugendlichen der Altersklasse U16.
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12.2 Ziffer 10.2 gilt entsprechend.
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12.3 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Vereinsmeister der Jugend
U16 [Jahreszahl]“.
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13
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DVM U14
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- Zu 13: Die Pseudo-Wertungszahl für Spieler ohne DWZ und Elo beträgt
1000.
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13.1 An der DVM U14 nehmen 20 Vereinsmannschaften teil. Jede
Mannschaft besteht aus vier Jugendlichen der Altersklasse U14.
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13.2 Ziffer 10.2 gilt entsprechend.
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13.3 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Vereinsmeister der Jugend
U14 [Jahreszahl]“.
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14
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DVM U14w
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- Zu 14: Die Pseudo-Wertungszahl für Spieler ohne DWZ und Elo beträgt
800.
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14.1 An der DVM U14w nehmen 20 Vereinsmannschaften teil. Jede
Mannschaft besteht aus vier weiblichen Jugendlichen der Altersklasse U14.
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14.2 In jeder Mannschaft ist abweichend von Ziffer 9.1 eine Spielerin
startberechtigt, die in der der DVM vorangegangenen Saison einem anderen
Verein angehörte, wenn sie im Qualifikationszyklus zu dieser DVM –
gleich auf welcher Ebene – nicht zuvor für diesen anderen oder einen
dritten Verein gemeldet wurde.
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- Zu 14.2: Eine Spielerin, die in der vergangenen Saison für einen
anderen Verein spielberechtigt war und nun zu dem Verein gewechselt ist, für
den sie bei der DVM eingesetzt werden soll, ist gleichwohl nur als
Gastspielerin startberechtigt.
- Zu 14.2: Die Ausführungsbestimmung zu 11.3 gilt entsprechend.
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14.3 Ziffer 10.2 gilt entsprechend.
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14.4 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Vereinsmeister der
weiblichen Jugend U14 [Jahreszahl]“.
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15
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DVM U12
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- Zu 10: Die Pseudo-Wertungszahl für Spieler ohne DWZ und Elo beträgt
800.
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15.1 An der DVM U12 nehmen 20 Vereinsmannschaften teil. Jede
Mannschaft besteht aus vier Jugendlichen der Altersklasse U12.
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- Zu 15.1: Abweichend von Ziffer 2.5 beträgt die Spielzeit 75 Minuten
für 40 Züge, danach zusätzliche 15 Minuten für die restlichen Züge, bei
zusätzlichen 30 Sekunden pro Zug von Beginn an.
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15.2 Ziffer 10.2 gilt entsprechend.
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15.3 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Vereinsmeister der Jugend
U12 [Jahreszahl]“.
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16
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DSM
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16.1 Die DSM werden jährlich in fünf Wettkampfklassen (WK)
ausgetragen. Teilnahmeberechtigt sind allgemein- und berufsbildende Schulen
außer Institutionen, die überwiegend der Erwachsenenbildung dienen.
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16.2 Spielberechtigt sind
für die WK 2 alle Schülerinnen und Schüler, die am 31. Dezember des
dem laufenden Kalenderjahr vorangegangenen Jahres das 17. Lebensjahr noch
nicht vollendet hatten;
für die WK 3 alle Schülerinnen und Schüler, die am 31. Dezember des
dem laufenden Kalenderjahr vorangegangenen Jahres das 15. Lebensjahr noch
nicht vollendet hatten;
für die WK 4 alle Schülerinnen und Schüler, die am 31. Dezember des
dem laufenden Kalenderjahr vorangegangenen Jahres das 13. Lebensjahr noch
nicht vollendet hatten;
für die WK M alle Schülerinnen und Abgängerinnen des laufenden
Schuljahres, die am 31. Dezember des dem laufenden Kalenderjahr vorangegangenen
Jahres das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten;
für die WK G alle Schülerinnen und Schüler, die die Klassen 1 bis 4
besuchen;
für die WK HR alle Schülerinnen und Schüler, die keine Grundschule,
kein Gymnasium und keinen gymnasialen Zweig besuchen.
Ziffer 1.4 findet keine Anwendung.
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16.3 Jeder Landesverband entsendet je eine Mannschaft, in der WK G
zwei Mannschaften. Der Ausrichter erhält einen Freiplatz. Bei der WK G wird
ein größeres Feld (Open-Charakter) angestrebt. Der Referent für Schulschach besetzt
gegebenenfalls weitere freie Plätze. Die WK HR wird als offizielles Turnier
ausgetragen; die Teilnehmerzahl kann beschränkt werden, wobei mindestens 18
Plätze angeboten werden sollen.
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16.4 Jede Mannschaft besteht aus vier Spielern derselben Schule.
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16.5 Die Teilnahme- und Spielberechtigung gemäß Ziffer 16.1, 16.2 und
16.3 Satz 1 ist von den jeweiligen Schulleitungen schriftlich zu bestätigen.
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16.6 Die Teilnehmer spielen in jeder Wettkampfklasse ein Turnier nach
Schweizer System mit sieben Runden, in der WK G und WK HR im Regelfall neun
Runden.
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16.7 Die Spielzeit beträgt je Spieler eine Stunde für die gesamte
Partie, in der WK G und WK HR 30 Minuten pro Spieler.
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16.8 Der Referent für Schulschach hat in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis
Schulschach das Recht, für die einzelnen Wettkampfklassen Regelungen der
Austragung festzulegen und in einzelnen Fällen Sonderregelungen zu treffen;
dabei kann von Regelungen der Ziffer 5, nicht aber von Regelungen der Ziffern
16.1 bis 16.7 abgewichen werden. Alle Festlegungen sind mit den Ausschreibungen
der Wettkampfklassen rechtzeitig zu veröffentlichen.
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16.8 Der Sieger in jeder Wettkampfklasse erhält den Titel „Sieger des
Deutschen Schulschach-Mannschaftswettbewerbs [Jahreszahl] der [Bezeichnung
der Wettkampfklasse]“.
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