Deutsche Schachjugend
im Deutschen Schachbund e. V.


Spielordnung (Stand: 07.03.2010)

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SS

Jugendspielordnung

Ausführungsbestimmungen

 

Diese Jugendspielordnung wurde von der Jugendversammlung der Deutschen Schachjugend am 2. März 2008 in Bremen beschlossen und zuletzt am 7. März 2010 in Saarlouis geändert.

Die Ausführungsbestimmungen wurden zuletzt von der Jugendversammlung am 7. März 2010 geändert.

1

Grundsätze

 

 

1.1 Die Deutsche Schachjugend (DSJ) regelt den Jugendspielbetrieb, soweit er über den Rahmen der Mitgliedsverbände des Deutschen Schachbundes e. V. (DSB) hinausgeht, insbesondere die unter Ziffer 1.3 aufgeführten Veranstaltungen.

 

 

1.2 Die DSJ veranstaltet Turniere für Jugendliche in verschiedenen Altersklassen. Stichtag für alle Altersklassen ist der 31. Dezember des dem laufenden Kalenderjahr vorangegangenen Jahres.

 

 

1.3 Die DSJ veranstaltet – sofern im Haushalt die dafür erforderlichen Mittel bereitgestellt sind – alljährlich folgende Turniere:

Deutsche Einzelmeisterschaften für Jugendliche unter 18 Jahren (DEM U18),

Deutsche Einzelmeisterschaften für weibliche Jugendliche unter 18 Jahren (DEM U18w),

Deutsche Einzelmeisterschaften für Jugendliche unter 16 Jahren (DEM U16),

Deutsche Einzelmeisterschaften für weibliche Jugendliche unter 16 Jahren (DEM U16w),

Deutsche Einzelmeisterschaften für Jugendliche unter 14 Jahren (DEM U14),

Deutsche Einzelmeisterschaften für weibliche Jugendliche unter 14 Jahren (DEM U14w),

Deutsche Einzelmeisterschaften für Jugendliche unter 12 Jahren (DEM U12),

Deutsche Einzelmeisterschaften für Jugendliche unter 10 Jahren (DEM U10),

Deutsche Meisterschaften für Länder-Jugendmannschaften (DLM),

Deutsche Meisterschaft für Vereins-Jugendmannschaften (DVM U20),

Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der weiblichen Jugend (DVM U20w),

Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der Jugend unter 16 Jahren (DVM U16),

Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der Jugend unter 14 Jahren (DVM U14),

Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der weiblichen Jugend unter 14 Jahren (DVM U14w),

Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der Jugend unter 12 Jahren (DVM U12),

Deutsche Schulschach-Mannschaftsmeisterschaften (DSM).

 

 

1.4 An diesen Veranstaltungen können nur Jugendliche teilnehmen, die durch ihre Mitgliedsorganisation dem Deutschen Schachbund (DSB) gemeldet sind. Sie müssen

1. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder

2. seit mindestens einem Jahr ihren Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben oder

3. teilnahmeberechtigt sein aufgrund einer anderen Bestimmung dieser Ordnung.

Sofern nichts anderes bestimmt ist, sind dem Nationalen Spielleiter die Voraussetzungen nur auf seine Anforderung nachzuweisen.

- Zu 1.4: Zum Nachweis des Lebensmittelpunkts dienen Melde-, Schul- bzw. Ausbildungsbescheinigung oder andere amtliche Bescheinigungen.

- Zu 1.4: Wenn Nachweis über die Voraussetzungen der Spielberechtigung zu führen ist, tritt sie erst mit ihrer Feststellung ein.

 

 

1.5 Der Arbeitskreis Spielbetrieb (AKS) unter Leitung des Nationalen Spielleiters ist zuständig für die Austragung aller von der DSJ ausgeschriebenen Turniere. Die Vorbereitung und Turnierleitung obliegt einer vom Arbeitskreis Spielbetrieb (AKS) bestimmten, fachlich geeigneten Person („Turnierverantwortlicher“); aus Gründen der Zweckmäßigkeit können die Vorbereitung der Turniere und die Turnierleitung vor Ort auf mehrere Personen verteilt werden. Grundsätzlich wird vom AKS eines seiner Mitglieder bestimmt, das die Vorbereitung eines oder mehrerer Turniere koordiniert.

- Zu 1.5: Aus Gründen der Zweckmäßigkeit kann auch eine Person, die nicht Mitglied des AKS ist, als Turnierverantwortlicher benannt werden. Der AKS ist gegenüber dem Turnierverantwortlichen weisungsbefugt.

 

1.6 Über Proteste und Einsprüche entscheidet während der Meisterschaften abschließend ein Turnierschiedsgericht, im Übrigen das Schiedsgericht der DSJ. Die Einzelheiten regelt die Rechts- und Verfahrensordnung.

 

 

1.7 Der Vorstand oder ein von diesem bestimmtes Gremium kann zu dieser Spielordnung Ausführungsbestimmungen erlassen und ändern; bindende Regelungen dürfen die Ausführungsbestimmungen nur enthalten, wenn diese Spielordnung für den betreffenden Bereich keine abschließende Regelung trifft oder die Regelung der Spielordnung der Präzisierung bedarf. Beschließt die Jugendversammlung eine Änderung dieser Spielordnung, durch die ein in den Ausführungsbestimmungen geregelter Bereich nunmehr bereits in der Spielordnung abschließend geregelt wird, so werden entgegenstehende Ausführungsbestimmungen hinfällig. Ziffer 16.7 bleibt unberührt.

Die Ausführungsbestimmungen in ihrer aktuellen Fassung werden mit der Spielordnung bei allen Turnieren der DSJ durch Aushang vor Ort veröffentlicht; darüber hinaus werden sie auf den Internetseiten der DSJ veröffentlicht.

 

2

Spielweise, Spielregeln, Streitfälle

 

 

 

- Zu 2: Soweit in der Spielordnung oder in den Ausführungsbestimmungen DWZ-Zahlen relevant sind, bestimmt der Nationale Spielleiter den maßgeblichen Stichtag.

 

2.1 Die Spielregeln des Weltschachbundes (FIDE), die Rechts- und Verfahrensordnung der DSJ, die Satzung des DSB und die Jugendordnung der DSJ bilden einen Bestandteil dieser Spielordnung. Sie sind grundsätzlich anzuwenden, wenn diese Spielordnung keine abschließende Regelung trifft. Abweichungen von den genannten Regeln sind im Sinne einer kindes- und jugendgemäßen Handhabung möglich, wenn sie vorher im Rahmen der Ausschreibung oder eines Aushangs vor Ort angekündigt war.

- Zu 2.1: Bei Turnieren nach Schweizer System erfolgt die Auslosung unter Anwendung der FIDE-Paarungsrichtlinien (nach Startrangliste und Hälftenbildung), sofern in den Ausführungsbestimmungen nichts anderes bestimmt ist.

- Zu 2.1: Gerade in den jüngeren Altersklassen unserer Jugendturniere fühlen sich Mädchen und Jungen regelmäßig durch die Begleitung ihrer Gegner und durch ihre eigenen Begleiter unter Druck gesetzt. Auch wenn der größere Teil der Betreuer, Trainer und Eltern sich fair und zurückhaltend benimmt, so gibt es doch zahlreiche Verdächtigungen der Beeinflussung von Partien. Auch das Bewusstsein, mehrere Stunden unter Beobachtung der eigenen Begleiter zu spielen, kann für jüngere Spieler eine starke Belastung bedeuten.

Die Verantwortlichen der DSJ werden in ihrer Aufgabe bestärkt, für eine strikte Einhaltung der sportlich fairen Rahmenbedingungen gerade in den unteren Altersklassen zu sorgen. Hierbei ist das Interesse der Spieler in der Regel höher als dasjenige der Zuschauer zu bewerten.

- Finden mehrere deutsche Meisterschaften zur gleiche Zeit stand, kann jeder Spieler nur an einer Meisterschaft teilnehmen.

 

2.2 Der Schiedsrichter berücksichtigt bei der Anwendung der FIDE-Regeln den Entwicklungsstand des Spielers und kann in begründeten Ausnahmefällen im Sinne einer altersgemäßen Handhabung von einzelnen Regeln abweichende Entscheidungen treffen.

 

 

2.3 Zu allen von der DSJ ausgerichteten Turnieren gibt der Turnierverantwortliche eine detaillierte Ausschreibung mit sämtlichen Einzelheiten bekannt. Falls er dies aus Kostengründen für erforderlich hält, kann der Vorstand der DSJ beschließen, dass bis zu 85 % aller Spieler und offiziellen Begleiter jeder Landesdelegation bzw. Mannschaft in einer von DSJ oder Ausrichter vermittelten Unterkunft übernachten müssen, und das Startrecht hiervon abhängig machen. Der Beschluss ist den Landesverbänden spätestens zwei Monate vor Beginn der Meisterschaft bekannt zu geben. Weitere Ausnahmen, insbesondere aus Gründen der Gesundheit, besonderer Betreuungserfordernisse, sozialer und finanzieller und regionaler Aspekte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch den Turnierverantwortlichen möglich und können von der Zahlung eines erhöhten Organisationskostenbeitrags abhängig gemacht werden.

 

- Zu 2.3: Die Ausschreibung enthält insbesondere Richtlinien der Kostenerstattung und Art und Umfang der Aufsichtsführung. Vor Turnierbeginn ist ferner bekannt zu geben, wo und wann die Runden gespielt werden; außerdem der Auslosungsmodus, der Ort, an dem die Auslosung veröffentlicht wird; die Hilfswertungen bei Punktgleichheit; die Bestimmungen über die Berichterstattung; Meldefristen. Auslosungsmodus, Hilfswertungen und Meldefristen sollen bereits in der Ausschreibung bekannt gegeben werden. Falls zu einer Frage weder die Spielordnung noch diese Ausführungsbestimmungen noch die Ausschreibung eine eindeutige Regelung trifft, liegt die Entscheidung im Ermessen des Turnierverantwortlichen. Die Weisungsbefugnis des AKS gegenüber dem Turnierverantwortlichen bleibt unberührt.

- Zu 2.3: Die Auslosung findet grundsätzlich unverzüglich nach dem Abschluss der letzten Partie einer Runde statt.

- Zu 2.3: Bei Einzelturnieren ist für minderjährige Spieler der Meldung eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen, aus der hervorgehen muss, dass diese mit einer Teilnahme des betreffenden Spielers einverstanden sind, die Bestimmungen der Ausschreibung zur Kenntnis genommen haben und diese akzeptieren. Ziffer 2.4 gilt sinngemäß. Soweit nach dieser Spielordnung die Betreuung von Spielern oder Mannschaften durch Begleiter vorgeschrieben ist, sind diese vor Turnierbeginn innerhalb einer vom Turnierverantwortlichen zu bestimmenden Frist dieser gegenüber namentlich zu benennen. Ziffer 2.3 gilt sinngemäß. Begleiter, die durch Beschluss des DSJ-Vorstands als ungeeignet erkannt wurden, dürfen nicht benannt werden. Ein solcher Beschluss kann auch noch nach der Meldung gefasst werden; in einem solchen Fall ist zur Meldung eine Nachfrist nach Ziffer 2.4 Satz 1 zu setzen. Der Beschluss ist zu begründen und dem Betroffenen und dessen Landesverband bekannt zu geben. Ziffer 3.3 Satz 1 gilt entsprechend.

- Zu 2.3: Anträge auf eine Ausnahme von der Verpflichtung, in der vermittelten Unterkunft übernachten zu müssen, werden im Einzelfall geprüft. Der Turnierverantwortliche berücksichtigt bei seiner Entscheidung die Einschätzung des Landesverbands, sofern sie vorliegt. Lehnt der Turnierverantwortliche den Antrag ab und ging er mindestens drei Wochen vor Beginn der Meisterschaft ein, so kann der Antragsteller binnen zwei Wochen die Entscheidung vom geschäftsführenden Vorstand kontrollieren lassen.

 

2.4 Wird eine Meldefrist überschritten, wird schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen gesetzt. Bleibt auch die Nachfrist ungenutzt, hat der Turnierverantwortliche in Abstimmung mit dem AKS das Recht, den Platz anderweitig zu vergeben.

 

 

2.5 Sofern für einzelne Meisterschaften in dieser Spielordnung oder den Ausführungsbestimmungen nichts anderes bestimmt ist, beträgt die Spielzeit 90 Minuten für 40 Züge, danach zusätzliche 30 Minuten für die restlichen Züge, bei zusätzlichen 30 Sekunden pro Zug von Beginn an.

- Zu 2.5: Bei Meisterschaften, die in einem ununterbrochenen Zeitraum am gleichen Ort stattfinden, hat jeder Spieler, der nach dem angesetzten Spielbeginn im Spielbereich eintrifft, die Partie verloren, es sei denn, die Ausschreibung sieht einen längeren Zeitraum vor oder der Schiedsrichter entscheidet anders.

 

2.6 Alle Spieler, Mannschaften und Begleiter sind verpflichtet, die Bestimmungen dieser Spielordnung und die zu der betreffenden Veranstaltung ergangene Ausschreibung zu beachten und den Gedanken des fair play zu berücksichtigen sowie die allgemeine Ordnung des Turniers zu wahren. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf das Verhalten in der Unterkunft und während der spielfreien Zeit. Sie beinhaltet insbesondere die Beachtung allgemeiner Gebote und Verbote, die von der Turnierleitung, Ausrichter und Träger der Unterkunft erlassen wurden. Verstöße können nach Ziffer 3 geahndet werden.

- Zu 2.6: Partien oder Mannschaftskämpfe, denen kein echter Wettkampf zugrunde liegt, werden in der Regel nach Ziffer 3 bestraft, insbesondere im Fall von Ergebnisabsprachen vor Partiebeginn.

3

Ordnungsmaß­nahmen, Strafen

 

 

3.1 Bei Verstößen gegen die Spielordnung können die nachfolgenden Maßnahmen durch den Turnierverantwortlichen getroffen werden:

a) Ermahnung,

b) Verweis,

c) Zeitstrafen,

d) Anordnung, den Spielraum zu verlassen,

e) Anordnung, den Zuschauerraum zu verlassen,

f) Annullierung von Spielergebnissen und Anordnung von Wiederholungsspielen,

g) Erkennung auf Verlust von Partien,

h) Aberkennung eines Punktes oder mehrerer Punkte am Ende des Turniers ohne Einflussnahme auf ein Einzelergebnis,

Bei wiederholten oder groben Verstößen können weiterhin verhängt werden:

i) Geldbußen bis zu 100 Euro,

j) Ausschluss von der laufenden Veranstaltung,

k) Anordnung, die Unterkunft zu verlassen.

- Zu 3.1: Die Möglichkeit, Strafen nach Art. 13.4 der FIDE-Regeln zu verhängen, bleibt unberührt.

 

 

3.2 Über die in Ziffer 3.1 genannten Maßnahmen hinaus kann der Nationale Spielleiter der DSJ die folgenden Strafen verhängen:

a) Geldbußen bis zu 1.000 Euro,

b) Spielsperren für die Dauer von bis zu zwei Jahren.

 

 

 3.3 Bei allen Ordnungsmaßnahmen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anzuwenden. Die Maßnahmen nach Ziffer 3.1 und 3.2 sind zu begründen; bei Maßnahmen nach Ziffer 3.2 erfolgt die Begründung immer, bei denjenigen nach Ziffer 3.1 lit. f) bis k) in der Regel schriftlich.

- Zu 3.3: In der Begründung sind der festgestellte Sachverhalt, die Notwendigkeit der Maßnahme und die Abwägung zur Art der Maßnahme schriftlich festzuhalten. Auf die schriftliche Begründung kann bei Maßnahmen nach Ziffer 3.1 verzichtet werden, wenn der Betroffene die Maßnahme akzeptiert.

4

Allgemeine Bestimmungen für Einzelturniere

 

 

 

- Zu 4: Die Startrangliste wird nach DWZ aufgestellt, bei gleicher DWZ zweier oder mehrerer Spieler hilfsweise alphabetisch.

 

4.1 Soweit durch diese Spielordnung nichts anderes bestimmt ist, gelten für alle Einzelturniere die nachfolgenden Bestimmungen.

 

 

4.2 Bei Punktgleichheit gelten bei allen Turnieren nach dem Schweizer System die folgenden Kriterien:

a) Buchholzwertung mit einem Streichergebnis,

b) weitere in den Ausführungsbestimmungen festgelegte Feinwertungen.

 

- Zu 4.2: Als weitere Feinwertungen werden die folgenden Kriterien in dieser Reihenfolge angewandt:

a) verfeinerte Buchholzwertung mit einem Streichergebnis,

b) Siegwertung,

c) Startrangliste.

 

4.3 Bei Punktgleichheit gelten bei Rundenturnieren nachfolgende Kriterien:

a) Sonneborn-Berger-Wertung,

b) weitere in den Ausführungsbestimmungen festgelegte Feinwertungen.

 

- Zu 4.3: Als weitere Feinwertungen werden die folgenden Kriterien in dieser Reihenfolge angewandt:

a) Siegwertung,

b) Startrangliste.

 

4.4 Teilnehmer und offizielle Betreuer der Landesverbände bei offiziellen Meisterschaften der DSJ werden mit einer Eigenbeteiligung belastet. Minderjährige Spieler müssen von einer volljährigen Person begleitet werden. Der Begleiter unterstützt den Turnierleiter bei der Wahrnehmung der gebotenen Aufsicht nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten im Rahmen der vor Ort zu treffenden Absprachen. In Zweifelsfällen entscheidet der Turnierleiter. Die Auswahl einer geeigneten Begleitperson obliegt dem Landesverband des betreffenden Spielers. Von der Anwendung von Satz 1 kann der Turnierverantwortliche für die DEM U18, die DEM U18w, die DEM U16, die DEM U16w, die DEM U14 und die DEM U14w absehen, soweit diese Meisterschaften einzeln ausgerichtet werden.

- Zu 4.4: Der Tagessatz wird jährlich vom Vorstand festgelegt, wobei das Gebot der Sparsamkeit zu beachten ist. An- und Abreisetag gelten als insgesamt ein Tag im Sinne dieser Bestimmung.

- Zu 4.4: Ein Begleiter kann gleichzeitig mehrere Jugendliche, auch aus verschiedenen Landesverbänden betreuen, jedoch nicht gleichzeitig mehr als acht. Sofern ein Spieler von einem Begleiter betreut werden möchte, ohne dass dies aufgrund der vorstehenden Bestimmungen vorgeschrieben ist, können diesem Begleiter nach Absprache mit dem Turnierleiter ebenfalls Aufsichtsfunktionen übertragen werden.

 

4.5 An Deutschen Einzelmeisterschaften, die der Dopingkontrolle unterliegen, kann nur teilnehmen, wer spätestens bei Turnierbeginn eine Vereinbarung mit der DSJ abschließt, wonach er sich den Regelungen der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) über die Durchführung von Dopingkontrollen, dem Verfahren vor dem Schiedsgericht des DSB, der Schiedsgerichtsgerichtsbarkeit des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Cour d'Arbitrage sowie den sich aus dem NADA-Code ergebenden Folgen bei Feststellung verbotener Substanzen im Urin oder bei Verweigerung der Dopingkontrollen oder Verletzung der sonst im NADA-Code geregelten Pflichten unterwirft.

- Zu 4.5: Für die DSJ zeichnet der Nationale Spielleiter oder ein Vorsitzender.

- Zu 4.5: Hinweis: Gemäß Vereinbarung zwischen DSB und NADA unterliegen derzeit die Altersklassen U18 und U18w der Dopingkontrolle.

5

Allgemeine Bestimmungen für Mannschafts­turniere

 

 

 

- Zu 5: Die Startrangliste wird nach dem DWZ-Schnitt der Stammspieler aufgestellt.

 

5.1 Soweit durch diese Spielordnung nichts anderes bestimmt ist, gelten für alle Mannschaftsturniere die nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnitts.

- Zu 5.1: Die erstgenannte Mannschaft führt an den ungeraden Brettern die schwarzen Steine.

 

5.2 Einen Mannschaftskampf gewinnt die Mannschaft, die mehr Brettpunkte als die gegnerische Mannschaft erreicht. Jeder Mannschaftssieg wird mit zwei Punkten, jeder unentschiedene Kampf mit einem Punkt, der Verlust mit null Punkten gewertet.

 

 

5.3 Bei Punktgleichheit gelten bei allen Turnieren nach dem Schweizer System die folgenden Kriterien:

a) Anzahl der Brettpunkte,

b) weitere in den Ausführungsbestimmungen festgelegte Feinwertungen.

 

- Zu 5.3: Als weitere Feinwertungen werden die folgenden Kriterien in dieser Reihenfolge angewandt:

a) Buchholzwertung

b) Siegwertung,

c) direkter Vergleich,

d) Berliner Wertung,

e) Startrangliste.

 

5.4 Bei Punktgleichheit gelten bei Rundenturnieren nachfolgende Kriterien:

a) Anzahl der Brettpunkte

b) weitere in den Ausführungsbestimmungen festgelegte Feinwertungen.

 

- Zu 5.4: Als weitere Feinwertungen werden die folgenden Kriterien in dieser Reihenfolge angewandt:

a) Sonneborn-Berger-Wertung

b) Siegwertung,

c) Startrangliste.

 

5.5 Teilnehmer und offizielle Betreuer der Landesverbände bei offiziellen Meisterschaften der DSJ werden mit einer Eigenbeteiligung belastet. Jede Mannschaft wird von einem volljährigen Betreuer betreut. Dieser übt die Aufsicht über die Spieler seiner Mannschaft aus und ist für diese gegenüber Ausrichter, Turnierleiter und Bevollmächtigen der Unterkunft verantwortlich.

 

- Zu 5.5: In dem Tagessatz sind die Übernachtungskosten, Kosten für Vollverpflegung und sämtliche Nebenkosten (einschließlich Organisationskosten) enthalten. An- und Abreisetag gelten als insgesamt ein Tag im Sinne dieser Bestimmung.

- Zu 5.5: Der Begleiter soll nicht zugleich Spieler sein; er soll mindestens drei Jahre älter als der älteste Spieler sein. Ausnahmen hiervon sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Turnierverantwortlichen möglich. Eine ohne Begleiter angereiste Mannschaft ist ohne diese Genehmigung nicht startberechtigt.

 

5.6 Jede Mannschaft benennt dem Turnierleiter einen Mannschaftsführer.

 

- Zu 5.6: Der Mannschaftsführer ist zuständig für die Mannschaftsaufstellung. Er darf während des Turniers seinen Spielern raten, ein Remisangebot anzunehmen oder abzulehnen und ein Remisangebot abzugeben, die Partie aufzugeben oder – auf Anfrage des Spielers – fortzusetzen. Er allein hat das Recht, im Namen der Mannschaft gegen Entscheidungen des Turnierleiters Protest einzulegen.

 

5.7 Die Mannschaften sind nach Spielstärke aufzustellen. Nach dem Meldeschluss sind keine Nachmeldungen mehr möglich. Die Reihenfolge darf während des Turniers nicht mehr geändert werden. Falsche Brettbesetzung zieht den Partieverlust für die zu tief eingesetzten Spieler nach sich.

 

- Zu 5.7: Zum Meldeschluss können beliebig viele Spieler in fester Reihenfolge gemeldet werden. Die Mannschaftsmeldung darf von der Aufstellung der Qualifikationsturnier und Landesverbandsmeisterschaften abweichen.

- Zu 5.7: Bei den Deutschen Mannschaftsmeisterschaften darf kein Spieler vor einem Spieler aufgestellt werden, der eine um mehr als 200 Punkte bessere DWZ besitzt. Über begründete Ausnahmen entscheidet der Turnierverantwortliche. Lehnt er die abgegebene Meldung ab und erfolgte die Mitteilung der Reihenfolge mindestens drei Wochen vor Beginn der Meisterschaft, so kann der Meldende binnen zwei Wochen die Entscheidung vom Nationalen Spielleiter kontrollieren lassen.

- In die Startrangliste werden nur Spieler aufgenommen, die vor Ort anwesend sind. Die Startrangliste kann während des Turniers nicht verändert werden. Der Turnierverantwortliche kann Ausnahmen zulassen.

- Zu 5.7: Bretter können bei Namensnennung freigelassen werden. Das letzte Brett kann ohne Namensnennung freigelassen werden.

 

5.8 Es kann ein Ersatzspieler eingesetzt werden.

 

 

5.9 Reisen zehn oder weniger Mannschaften an, kann der Turnierverantwortliche den Turniermodus vor der ersten Runde ändern. Darüber hinaus kann er aus zwingenden organisatorischen Erfordernissen eine von Ziffer 2.5 abweichende Bedenkzeitregelung festsetzen.

 

6

DEM U18, U18w, U16, U16w, U14 und U14w

 

 

6.1 An den DEM U18, U18w, U16, U16w, U14 und U14w nehmen jeweils 24 bis 28 Jugendliche der jeweiligen Altersklasse teil.

 

 

6.2 Es wird jeweils ein Turnier mit neun Runden nach Schweizer System ausgetragen.

 

 

6.3 Die Teilnehmerfelder ergeben sich wie folgt:

Jeder Landesverband entsendet pro Altersklasse einen Teilnehmer.

Es werden jeweils weitere vier bis acht Freiplätze vergeben.

Der Ausrichter erhält jeweils einen weiteren Freiplatz.

Je ein weiterer Platz wird an die beiden Landesverbände mit den meisten gemeldeten Mitgliedern in der jeweiligen Altersklasse vergeben.

- Zu 6.3: Die vier bis acht weiteren Freiplätze vergeben der Nationale Spielleiter und der Beauftragte für Leistungssport auf Vorschlag des Bundesnachwuchstrainers.

 

6.4 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Jugendmeister [jeweilige Altersklasse] [Jahreszahl]“ bzw. „Deutsche Jugendmeisterin [jeweilige Altersklasse] [Jahreszahl]“.

 

7

DEM U12 und U10

 

 

7.1 Die DEM U12 und U10 werden jeweils in einer Gruppe mit mindestens 50 Jungen und 26 Mädchen der jeweiligen Altersklasse aus den Landesverbänden sowie allen Kaderspielern der jeweiligen Altersklasse ausgetragen.

- Zu 7.1: Abweichend von Ziffer 2.5 beträgt die Spielzeit 75 Minuten für 40 Züge, danach zusätzliche 15 Minuten für die restlichen Züge, bei zusätzlichen 30 Sekunden pro Zug von Beginn an.

 

7.2 Die Teilnehmerzahlen der Landesverbände werden auf der Grundlage der bei den vergangenen drei DEM der jeweiligen Altersklasse erzielten Punkte zugeteilt. Für vordere Platzierungen erhalten die Landesverbände Bonuspunkte. Die Berechnungsweise regeln die Ausführungsbestimmungen. Es können weitere Freiplätze vergeben werden.

 

- Zu 7.2: Die Zahl der Startplätze pro Landesverband steht – mit Ausnahme der Kaderspieler und des Ausrichterfreiplatzes – schon unmittelbar nach dem alten Turnier fest, es muss nicht bis zum ZPS-Termin (Erscheinen der aktuellen Mitgliederzahlen am 15. Januar des Folgejahres) gewartet werden. Es wird eine Rangliste (nach JWP) der Verbände, basierend auf den Resultaten der letzten drei Deutschen Einzelmeisterschaften U12, erstellt und dann eine eindeutige Zuordnung von Plätzen vorgenommen.

Bei der Berechnung soll die von den Spielern gezeigte Leistung bei den zurückliegenden Meisterschaften als Hauptkriterium dienen. Dazu werden die Ergebnisse der drei zurückliegenden Jahre herangezogen. Da jedes Turnier nach gleichem System absolviert wird (11 Runden Schweizer System), sind die Ergebnisse der vergangenen Jahre vergleichbar. Der Zeitraum von drei Jahren verlangt von den Verbänden eine dreijährige kontinuierliche Arbeit im Jugendbereich, fängt aber zugleich ein einmaliges schwächeres Ergebnis auf. Ermittelt werden die Gesamtpunktzahlen der Spieler jedes Landesverbands. Holt also ein Spieler 6.5 Punkte in den 11 Partien, werden dem Landesverband entsprechend 6.5 Zähler addiert. Die Ausrichterfreiplätze werden dabei nicht berücksichtigt.

Aus der Summe aller Spieler eines Landesverbands wird der Durchschnitt berechnet. Zusätzlich zu diesem Durchschnittswert erhält der Verband Bonuspunkte, wenn eine Spielerin oder ein Spieler unter den ersten zehn der Abschlusstabelle platziert ist. Es gibt dafür 1.0 bis 0.1 Punkte. Mädchen, die unter den ersten zehn des Gesamtturniers platziert sind, punkten dabei auch für die Jungen des Verbandes. Bei den Mädchen werden die ersten fünf Platzierten zusätzlich mit Bonuspunkten (0.5 bis 0.1) für die Mädchenwertung versehen.

Die so erreichten Jahreswertungspunkte werden zu einem Gesamtergebnis addiert. Dabei erfahren die beiden letzten Jahre eine doppelte, das drittletzte Jahr eine einfache Gewichtung. Beispiel: Baden holte 1994 4.7 JWP, 1995 3.6 JWP, 1996 4.0 JWP. Insgesamt ergeben sich für die Rangliste der Verbände (4.7 x 1) + (3.6 x 2) + (4.0 x 2) = 19.9 JWP für Baden.

Entsprechend der Rangliste werden Plätze vergeben; bei Punktgleichheit entscheidet das aktuellste Jahr.

Jungen: 1. Platz = 5 Teilnehmer, 2.-5. Platz = 4 Teilnehmer, 6.-10. Platz = 3 Teilnehmer, 11.-17. Platz = 2 Teilnehmer. Mädchen: 1. Platz = 3 Teilnehmerinnen, 2.-8. Platz = 2 Teilnehmerinnen, 9.-17. Platz = 1 Teilnehmerin.

Zusätzlich zu diesen insgesamt 50 Jungen- und 26 Mädchenplätzen erhalten die Kaderspieler (obwohl sie zur Berechnung der Zahlen beitrugen) Freiplätze. Hinzu kommen fünf Ausrichterfreiplätze und weitere Freiplätze nach Ziffer 12.2 Satz 2. Das Teilnehmerfeld umfasst dadurch rund 90 Spielerinnen.

- Zu 7.2: Die weiteren Freiplätze vergeben der Nationale Spielleiter und der Beauftragte für Leistungssport auf Vorschlag des Bundesnachwuchstrainers.

 

7.3 Es wird jeweils ein Turnier mit elf Runden nach Schweizer System gespielt.

 

 

7.4 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Jugendmeister [jeweilige Altersklasse] [Jahreszahl]“.

 

 

7.5 Das bestplatzierte Mädchen erhält den Titel „Deutsche Jugendmeisterin [jeweilige Altersklasse] [Jahreszahl]“.

 

8

DLM

 

 

8.1 An der DLM nehmen Landesverbandsmannschaften teil. Jeder Landesverband kann mindestens eine Mannschaft stellen. Der Ausrichter darf eine weitere Landesauswahl melden.

 

 

8.2 Bei den DLM sind je Mannschaft nur Spieler startberechtigt, die zum Zeitpunkt der DLM für einen Verein des jeweiligen Landesverbandes spielberechtigt sind.

 

 

8.3 Jede Mannschaft besteht in jedem Mannschaftskampf aus je einem Jugendlichen der Altersklassen U20, U18, U16, U14, U12, U20w, U16w und U12w. Es sind zwei Ersatzspieler zugelassen, von denen mindestens einer weiblich sein muss.

 

 

8.4 Es wird ein Turnier über sieben Runden nach Schweizer System ausgetragen.

 

 

8.5 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Jugendmannschaftsmeister der Länder [Jahreszahl]“.

 

9

Allgemeine Bestimmungen zu den Deutschen Meisterschaften für Vereinsmann­schaften

 

 

9.1 Bei den DVM sind je Mannschaft grundsätzlich die Spieler startberechtigt, die in der der DVM vorangegangenen Saison für diesen Verein spielberechtigt waren. Spieler, die in ebendieser Saison für keinen Verein spielberechtigt waren, sind nur für den Verein startberechtigt, für den sie zum Zeitpunkt der DVM spielberechtigt sind.

- Zu 9.1: Für die Spielberechtigung der der DVM vorangegangenen Saison ist grundsätzlich der Passschreibungstermin (in der Regel 15. Juli) des Vorjahres der DVM maßgeblich; zu einem anderen Zeitpunkt in Kraft getretene Spielberechtigungen sind von dem Verein nachzuweisen.

 

 

9.2 Teilnahmeberechtigt im Sinne von 1.4 Satz 2 Nr. 3 sind zusätzlich Jugendliche, die erstens seit mindestens einem Jahr ihren Lebensmittelpunkt in einem Gebiet entlang der Grenzen zur Bundesrepublik Deutschland haben, das auf Verwaltungsebene III der Nomenklatur statistischer Gebietseinheiten abgegrenzt ist, und zweitens in keinem ausländischen Schachverein Mitglied sind. Die Voraussetzungen sind dem Nationalen Spielleiter nachzuweisen. 9.1 Satz 2 findet keine Anwendung.

- Zu 9.2: Zum Nachweis, dass keine Mitgliedschaft in einem ausländischen Verein besteht, unterzeichnen der Verein, der Jugendliche und ggf. seine gesetzlichen Vertreter eine entsprechende Erklärung.

- Zu 9.2: Hinweis: Die Verwaltungsebene III entspricht den deutschen Landkreisen. Die Gebiete sind jene, die förderfähig im Europa-Programm Interreg III A (z.B. bekannt als „Euregio“) sind. Die Gebiete sind auf-geführt in Anhang I der Mitteilung der EU-Kommission 2004/C 226/02, wobei jeweils zu prüfen ist, ob eine gemeinsame Grenze mit der Bundesrepublik Deutschland besteht. Die Mitteilung ist auf der DSJ-Internetseite verfügbar.

 

 

9.3 Zur Ermittlung der teilnehmenden Mannschaften werden folgende Regionalgruppen gebildet:

Nord: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein;

West: Nordrhein-Westfalen;

Mitte: Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Saarland;

Süd-Ost: Bayern, Sachsen;

Süd: Baden, Württemberg.

Die jeweiligen Landesverbände organisieren den zur Ermittlung der Qualifikanten notwendigen Spielbetrieb in eigener Verantwortung.

 

 

9.4 Der Ausrichter erhält einen Freiplatz. Die übrigen Teilnehmerplätze werden zu gleichen Teilen nach Qualität (Erfolge der vergangenen drei Jahre) und Quantität auf die Regionalgruppen verteilt. Das Nähere regeln die Ausführungsbestimmungen.

 

- Zu 9.4 und 9.5: Der Ausrichter kann mit einer zweiten Mannschaft starten, sofern eine Mannschaft des ausrichtenden Vereins bereits qualifiziert ist und dies zum Erreichen einer geraden Teilnehmerzahl führt.

- Zu 9.4: Die Hälfte der nach Abzug der Ausrichterfreiplätze zu vergebenden Plätze einer Meisterschaft wird nach der Anzahl der gemeldeten Jugendlichen auf die Regionalgruppen verteilt (Quantität), die andere Hälfte wird nach den Ergebnissen der letzten drei Jahre auf die Regionalgruppen verteilt (Qualität). Das Auf- und Abrunden der Teilnehmerzahlen erfolgt nach der Addition der beiden Kriterien.

Die nach Meldezahlen zu vergebenden Plätze werden nach dem Verfahren Hare/Niemeyer auf die Regionalgruppen verteilt. Dabei werden die ZPS-Zahlen der jeweiligen Altersklasse vom Januar des Jahres, in dem die Meisterschaft stattfindet, herangezogen.

Zur Vergabe der nach den Ergebnissen der Vorjahre zu verteilenden Plätze werden die Durchschnittsmannschaftspunktzahlen (DMP) der teilnehmenden Mannschaften für jede Regionalgruppe für die jeweilige Altersklasse für die vergangenen drei Jahre ermittelt. Dabei werden die Punktzahlen der letzten beiden Jahre verdoppelt. Bei der Berechnung der DMP wird in der Regionalgruppe, die jeweils den Ausrichter gestellt hat, das Ergebnis der im jeweiligen Jahr schlechtesten Mannschaft nicht berücksichtigt, sofern der Ausrichtervertreter nicht einziger Teilnehmer aus dieser Regionalgruppe war. Die Summe dieser Punktzahlen bildet (für jede Regionalgruppe und jede Altersklasse) die Grundlage für die Verteilung der Plätze nach dem Verfahren Hare/Niemeyer.

Sollte eine Regionalgruppe danach keinen Platz oder nur den Ausrichterfreiplatz zugeteilt bekommen, so erhält diese Regionalgruppe einen Platz, der von den nach der Rest-Verteilung zu vergebenden Plätzen abgezogen wird.

Sollte nach der Verteilung Gleichheit bei dem letzten zu vergebenden Platz entstehen, so geht dieser Platz an die Regionalgruppe, die die bestplatzierte Mannschaft des Vorjahres aufzuweisen hat.

 

9.5 Bei jeder Deutschen Meisterschaft für Vereinsmannschaften ist grundsätzlich nur eine Mannschaft pro Verein startberechtigt.

 

10

DVM U20

 

 

 

- Zu 10: Die Pseudo-Wertungszahl für Spieler ohne DWZ und Elo beträgt 1500.

 

10.1 An der DVM U20 nehmen 16 Vereinsmannschaften teil. Jede Mannschaft besteht aus sechs Spielern der Altersklasse U20.

 

 

10.2 Es wird ein Turnier über sieben Runden nach Schweizer System ausgetragen.

 

 

10.3 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Vereinsmeister der Jugend U20 [Jahreszahl]“.

 

11

DVM U20w

 

 

 

- Zu 11: Die Pseudo-Wertungszahl für Spieler ohne DWZ und Elo beträgt 1000.

 

11.1 Abweichend zu 9.1 sind bei der DVM U20w je Mannschaft Spielerinnen startberechtigt, die in der laufenden Saison für diesen Verein spielberechtigt sind.

- Zu 11.1: Für die Spielberechtigung der laufenden Saison ist grundsätzlich der Passschreibungstermin (in der Regel 15. Juli) des laufenden Jahres der DVM maßgeblich; zu einem anderen Zeitpunkt in Kraft getretene Spielberechtigungen sind von dem Verein nachzuweisen.

 

11.2 Abweichend zu 9.2 und 9.3 wird die DVM U20w als offenes Turnier ausgetragen. Die Teilnehmerzahl kann beschränkt werden, wobei mindestens 16 Plätze angeboten werden sollen. Jede Mannschaft besteht aus vier weiblichen Jugendlichen der Altersklasse U20.

- Zu 11.2: Sofern eine Beschränkung der Teilnehmerzahl erfolgt, kann der Turnierverantwortliche unter Berücksichtigung folgender Kriterien Plätze vergeben:

·  Reihenfolge der Anmeldungen

·  Vorjahresplatzierungen

·  Teilnahmekontinuität

·  ausgeglichene regionale Zusammensetzung des Teilnehmerfeldes

·  Spielstärke der Mannschaften.

 

11.3 In jeder Mannschaft ist abweichend von Ziffer 11.1 eine Spielerin startberechtigt, die in der laufenden Saison einem anderen Verein angehört.

- Zu 11.3: Die Spielberechtigung nach Ziffer 11.3 muss durch den Verein nachgewiesen werden.

 

11.4 Ziffer 10.2 gilt entsprechend.

 

 

11.5 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Vereinsmeister der weiblichen Jugend U20 [Jahreszahl]“.

 

12

DVM U16

 

 

 

- Zu 12: Die Pseudo-Wertungszahl für Spieler ohne DWZ und Elo beträgt 1200.

 

12.1 An der DVM U16 nehmen 20 Vereinsmannschaften teil. Jede Mannschaft besteht aus vier Jugendlichen der Altersklasse U16.

 

 

12.2 Ziffer 10.2 gilt entsprechend.    

 

 

12.3 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Vereinsmeister der Jugend U16 [Jahreszahl]“.

 

13

DVM U14

 

 

 

- Zu 13: Die Pseudo-Wertungszahl für Spieler ohne DWZ und Elo beträgt 1000.

 

13.1 An der DVM U14 nehmen 20 Vereinsmannschaften teil. Jede Mannschaft besteht aus vier Jugendlichen der Altersklasse U14.

 

 

13.2 Ziffer 10.2 gilt entsprechend.

 

 

13.3 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Vereinsmeister der Jugend U14 [Jahreszahl]“.

 

14

DVM U14w

 

 

 

- Zu 14: Die Pseudo-Wertungszahl für Spieler ohne DWZ und Elo beträgt 800.

 

14.1 An der DVM U14w nehmen 20 Vereinsmannschaften teil. Jede Mannschaft besteht aus vier weiblichen Jugendlichen der Altersklasse U14.

 

 

14.2 In jeder Mannschaft ist abweichend von Ziffer 9.1 eine Spielerin startberechtigt, die in der der DVM vorangegangenen Saison einem anderen Verein angehörte, wenn sie im Qualifikationszyklus zu dieser DVM – gleich auf welcher Ebene – nicht zuvor für diesen anderen oder einen dritten Verein gemeldet wurde.

- Zu 14.2: Eine Spielerin, die in der vergangenen Saison für einen anderen Verein spielberechtigt war und nun zu dem Verein gewechselt ist, für den sie bei der DVM eingesetzt werden soll, ist gleichwohl nur als Gastspielerin startberechtigt.

- Zu 14.2: Die Ausführungsbestimmung zu 11.3 gilt entsprechend.

 

14.3 Ziffer 10.2 gilt entsprechend.

 

 

14.4 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Vereinsmeister der weiblichen Jugend U14 [Jahreszahl]“.

 

15

DVM U12

 

 

 

- Zu 10: Die Pseudo-Wertungszahl für Spieler ohne DWZ und Elo beträgt 800.

 

15.1 An der DVM U12 nehmen 20 Vereinsmannschaften teil. Jede Mannschaft besteht aus vier Jugendlichen der Altersklasse U12.

- Zu 15.1: Abweichend von Ziffer 2.5 beträgt die Spielzeit 75 Minuten für 40 Züge, danach zusätzliche 15 Minuten für die restlichen Züge, bei zusätzlichen 30 Sekunden pro Zug von Beginn an.

 

15.2 Ziffer 10.2 gilt entsprechend.    

 

 

15.3 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Vereinsmeister der Jugend U12 [Jahreszahl]“.

 

16

DSM

 

 

16.1 Die DSM werden jährlich in fünf Wettkampfklassen (WK) ausgetragen. Teilnahmeberechtigt sind allgemein- und berufsbildende Schulen außer Institutionen, die überwiegend der Erwachsenenbildung dienen.

 

 

16.2 Spielberechtigt sind

für die WK 2 alle Schülerinnen und Schüler, die am 31. Dezember des dem laufenden Kalenderjahr vorangegangenen Jahres das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten;

für die WK 3 alle Schülerinnen und Schüler, die am 31. Dezember des dem laufenden Kalenderjahr vorangegangenen Jahres das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten;

für die WK 4 alle Schülerinnen und Schüler, die am 31. Dezember des dem laufenden Kalenderjahr vorangegangenen Jahres das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten;

für die WK M alle Schülerinnen und Abgängerinnen des laufenden Schuljahres, die am 31. Dezember des dem laufenden Kalenderjahr vorangegangenen Jahres das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten;

für die WK G alle Schülerinnen und Schüler, die die Klassen 1 bis 4 besuchen;

für die WK HR alle Schülerinnen und Schüler, die keine Grundschule, kein Gymnasium und keinen gymnasialen Zweig besuchen.

Ziffer 1.4 findet keine Anwendung.

 

 

16.3 Jeder Landesverband entsendet je eine Mannschaft, in der WK G zwei Mannschaften. Der Ausrichter erhält einen Freiplatz. Bei der WK G wird ein größeres Feld (Open-Charakter) angestrebt. Der Referent für Schulschach besetzt gegebenenfalls weitere freie Plätze. Die WK HR wird als offizielles Turnier ausgetragen; die Teilnehmerzahl kann beschränkt werden, wobei mindestens 18 Plätze angeboten werden sollen.

 

 

16.4 Jede Mannschaft besteht aus vier Spielern derselben Schule.

 

 

16.5 Die Teilnahme- und Spielberechtigung gemäß Ziffer 16.1, 16.2 und 16.3 Satz 1 ist von den jeweiligen Schulleitungen schriftlich zu bestätigen.

 

 

16.6 Die Teilnehmer spielen in jeder Wettkampfklasse ein Turnier nach Schweizer System mit sieben Runden, in der WK G und WK HR im Regelfall neun Runden.

 

 

16.7 Die Spielzeit beträgt je Spieler eine Stunde für die gesamte Partie, in der WK G und WK HR 30 Minuten pro Spieler.

 

 

16.8 Der Referent für Schulschach hat in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Schulschach das Recht, für die einzelnen Wettkampfklassen Regelungen der Austragung festzulegen und in einzelnen Fällen Sonderregelungen zu treffen; dabei kann von Regelungen der Ziffer 5, nicht aber von Regelungen der Ziffern 16.1 bis 16.7 abgewichen werden. Alle Festlegungen sind mit den Ausschreibungen der Wettkampfklassen rechtzeitig zu veröffentlichen.

 

 

16.8 Der Sieger in jeder Wettkampfklasse erhält den Titel „Sieger des Deutschen Schulschach-Mannschaftswettbewerbs [Jahreszahl] der [Bezeichnung der Wettkampfklasse]“.

 

 

Deutsche Schachjugend im Deutschen Schachbund e. V.
Die Deutsche Schachjugend ist Mitglied der Deutschen Sportjugend.